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EU-Binnenmarkt

Einen gemeinsamen EU-Binnenmarkt zu schaffen war von Anfang an eines der zentralen Anliegen des europäischen Integrationsprojektes. Zu diesem Zweck baute die EU nationalstaatliche Regelungen ab, die den freien Verkehr von Dienstleistungen, Waren, Kapital und Arbeitskräften behindern. Die Binnenmarktpolitik der EU ist einseitig auf Unternehmensinteressen ausgerichtet.  Unter dem Schlagwort ‚Mehr Wettbewerb’ wurden auch ehemals öffentlich organisierte Märkte wie z. B. die Post, die Eisenbahn oder die Energieversorgung für private Unternehmen geöffnet. Diese Liberalisierung führt jedoch in vielen Fällen nicht zu mehr, sondern zu weniger Wettbewerb, im Ergebnis beherrschen meist nur noch wenige Großunternehmen die Märkte. Für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen auf diese Weise oft höhere Kosten und die Qualität der erbrachten Leistungen verschlechtert sich. Beschäftigte müssen Lohneinbußen und schlechtere Arbeitsbedingungen hinnehmen.

In den letzten Jahren beruft sich der Europäische Gerichtshof immer öfter auf die vertraglich festgelegten Binnenmarkt-‚Freiheiten’, um soziale Rechte von Beschäftigten abzubauen. So argumentierte er, dass das Streikrecht oder auch die Zahlung von Tariflöhnen bei öffentlichen Aufträgen die Unternehmensfreiheiten einschränken oder „weniger attraktiv“ machen würden und schränkte die sozialen Grundrechte mit dieser Argumentation ein.

Im letzten Jahr legte die Kommission mit der sogenannten „Binnenmarktakte“ ein Programm zur weiteren Vertiefung des Binnenmarktes vor - im Angesicht des bevorstehenden 20. Geburtstags des Binnenmarktes im Jahr 2012 sollen weitere Bereiche für den Wettbewerb geöffnet werden.

Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE darf die EU nicht zu einer Freihandelszone verkommen. Das gefährdet das gesamte Projekt Europa. Der Unmut über eine einseitig wirtschaftsfreundliche EU, der sich bereits in den Abstimmungen zum Vertrag von Lissabon geregt hat, ist durch die EuGH-Urteile sowie in den derzeitigen Krisen noch gewachsen. Die Fraktion DIE LINKE tritt grundsätzlich für ein soziales und ökologisches Europa ein. Das beinhaltet auch eine andere europäische Wirtschaftsverfassung. Der Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und auch von Arbeitskräften muss sozial und ökologisch reguliert werden. Dazu gehören insbesondere durchgängig hohe Sozial-, Lohn- und Umweltstandards sowie eine einheitliche Mindestbesteuerung von Unternehmen auf einer harmonisierten Bemessungsgrundlage. Sozial-ökologische Reformen im Binnenmarkt geben zugleich innovatorische Impulse in der Wirtschaft und stärken den Aufbau von Arbeitsplätzen Sie schaffen neue Märkte durch ein Angebot an umweltgerechteren Produkten und Dienstleistungen.

Die Fraktion DIE LINKE will eine EU-Verfassung, in der das Ziel der Sozialstaatlichkeit in der EU sowie der Vorrang der Grundrechte vor den Binnenmarktfreiheiten festgeschrieben werden. DIE LINKE setzt sich daher für die Aufnahme einer sozialen Fortschrittsklausel in die bestehenden Verträge ein. In der alltäglichen Politik der EU tritt die Fraktion DIE LINKE für einen Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge ein und damit gegen die Liberalisierungsbestrebungen in diesem Bereich. Für Beschäftigte, Produkte und Dienstleistungen wollen wir soziale und ökologische Standards verankern.


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03.03.2010 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/902

Gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Soziale Fortschrittsklausel in das EU-Vertragswerk aufnehmen

Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) werden soziale Grundrechte und sozialstaatliche Grundwerte unter Berufung auf die Kapitalfreiheiten zunehmend ausgehebelt. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert die Aufnahme eines Protokolls mit einer Sozialen Fortschrittsklausel in das EU-Vertragsrechts, um dem entgegenzuwirken. Mit dem Antrag soll die Umsetzung dieser Forderung initiiert werden, der auch DGB, SPD und Grüne zugestimmt hatten.

Antrag herunterladen