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Entfernungspauschale

 

Die Preise für Treibstoffe, ÖPNV und Bahn steigen seit Jahren rasant und kontinuierlich. Dadurch verteuern sich die Lebenshaltungskosten von Pendlerinnen und Pendler spürbar. Dies gilt insbesondere für Erwerbstätige mit geringem Einkommen. Die Pendlerpauschale, im Steuerrecht auch Entfernungspauschale genannt, soll auf einfache Weise dafür sorgen, dass die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht auch noch der Einkommensteuer unterworfen werden. Das gebietet das Gerechtigkeitsprinzip der Besteuerung nach der ökonomischen Leistungsfähigkeit. Nach diesem Prinzip sind alle beruflich bedingten Kosten, die so genannten Werbungskosten, kein Bestandteil des steuerpflichtigen Einkommens und müssen daher von den Einkünften von Vornherein abgezogen werden. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte sind eindeutig Werbungskosten, denn Pendeln ist zur Arbeitsaufnahme und Einkommenserzielung notwendig. Diese von der LINKEN vertretene Rechtsauffassung hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 bestätigt, als es die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale durch die damalige Koalition aus Union und SPD für verfassungswidrig erklärte.

Seit dem Jahr 2004 liegt die Pendlerpauschale bei 30 Cent pro Kilometer. Dieser Kilometersatz deckt die rasant gestiegen Fahrtkosten nicht mehr ab. Zum Ausgleich müsste die alte Pendlerpauschale auf 45 Cent je Kilometer angehoben werden. Auch muss die Pendlerpauschale neugestaltet werden, denn die geltende Regelung wirkt konstruktionsbedingt ungerecht. Zum einen profitieren Steuerpflichtige mit hohem Einkommen stärker von der Pendlerpauschale. Zum anderen kann wer wenig verdient, die beruflich bedingten Fahrtkosten nur teilweise oder sogar überhaupt nicht steuerlich absetzen. Damit bekommen diejenigen, die durch die steigenden Fahrtkosten am meisten belastet werden, die geringste Entlastung.

Die Fraktion DIE LINKE fordert daher die bisherige Pendlerpauschale in ein sozial gerechtes Pendlergeld umzuwandeln sowie betragsmäßig für die Pendlerinnen und Pendler mit niedrigen und mittleren Einkommen zu erhöhen. Die Höhe des Pendlergeldes soll sich an der Steuerentlastung orientieren, die sich für eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer mit Durchschnittsverdienst bei einer Erhöhung der geltenden Pendlerpauschale auf 45 Cent ergeben würde. Danach soll jede Pendlerin bzw. jeder Pendler unabhängig von der Höhe des Einkommens und der zu zahlenden Einkommensteuer 13 Cent pro Kilometer direkt von der Steuerschuld abziehen können. Erwerbstätige mit geringem Einkommen, bei denen das ihnen zustehende Pendlergeld die Steuerschuld übersteigt, erhalten den Differenzbetrag direkt ausgezahlt. Dadurch wird die sozial ungerechte Benachteiligung von Geringverdienenden bei der Fahrkostenerstattung beendet und die Preissteigerung für Treibstoffe, ÖPNV und Bahn ausgeglichen.

Aufgrund vielfach mangelnder Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs und der immer weiteren Ausdünnung der Bahn in der Fläche ist eine große Anzahl der Pendlerinnen und Pendler auf das eigene Auto als Verkehrsmittel angewiesen, mit schädlichen Folgen für Klima und Umwelt. Die notwendigen Entlastungen der Pendlerinnen und Pendler durch das Pendlergeld müssen deshalb mit dem ökologisch verantwortlichen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Regional- und Fernverkehrs der Bahn einhergehen.


Mehr zum Thema

16.05.2011 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/5818

Pendlerpauschale in sozial gerechtes Pendlergeld umwandeln und erhöhen

Die sozial ungerechte Benachteiligung von Geringverdienenden bei der Fahrkostenerstattung wird beendet und die Preissteigerung für Treibstoffe, ÖPNV und Bahn ausgeglichen.

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