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Emissionshandel

Um den Ausstoß von umweltschädlichen Klimagasen einzuschränken, hat die EU die Menge der Emissionen von Kohlendioxid (CO2) durch Kraftwerke und Anlagen der energieintensiven Industrie begrenzt. Die Unternehmen bekommen von der Bundesregierung so genannte Verschmutzungsrechte in Form von CO2-Zertifikaten zugeteilt, die sie untereinander handeln können. Am Ende muss jeder Betreiber so viele Emissionsrechte vorweisen, wie er tatsächlich Kohlendioxid freigesetzt hat. Die Zuteilung der Emissionsrechte erfolgt bisher für die Konzerne weitgehend kostenlos. Sie geben den Zertifikaten nichtsdestotrotz einen Marktwert, schlagen diesen zum Beispiel auf den Strompreis auf und verbuchen die so erzielten Milliarden als „unerwartete Gewinne“. Die Rechnung zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Energierechnung.

Der Emissionshandel als zentrales Klimaschutzinstrument der EU hat bislang versagt. Die bisherige Ausgestaltung macht ihn zu einer Gelddruckmaschine für die Stromversorger. Auch der Klimaschutz blieb in der ersten Emissionshandelsphase (2005-2007) vollkommen auf der Strecke. Die Menge der ausgegebenen Emissionsrechte lag über dem tatsächlichen Klimagas-Ausstoß der Unternehmen. Für die zweite Handelsphase (2008-2012) wurden die Minderungsziele für den Kohlendioxid-Ausstoß der zweiten Emissionshandelsperiode (2008-2012) auf Druck der EU-Kommission etwas verschärft. Zudem werden neun Prozent der CO2-Zertifikate von der Bundesregierung verkauft und nicht mehr verschenkt. Hierbei handelt es sich jedoch nur um kosmetische Veränderungen. Beginnend im Jahr 2013 werden die Emissionsrechte vollständig versteigert – mit Ausnahme der energieintensiven Industrie, die die CO2-Zertifikate weiterhin kostenlos erhält.

Die größten Mitnahmegewinne verbuchen die Betreiber von Atomkraftwerken, deren Anlagen zwar nicht am Emissionshandel teilnehmen, aber vom Anstieg der Stromhandelspreise durch den Emissionshandel profitieren. Kohlekraftwerke erhalten im Vergleich zu Gaskraftwerken doppelt so viele Emissionsrechte gratis zugeteilt. Die besonders klimaschädliche Braunkohleverstromung erhält noch einen zusätzlichen Aufschlag und bleibt damit für die Konzerne lukrativ. Zwar werden den Stromkonzernen seit 2008 weniger CO2-Zertifikate zugeteilt. Doch können sie dafür in gesteigertem Maße Emissionsrechte aus dem Nicht-EU-Ausland zukaufen. Diese stammen meist aus Projekten in Entwicklungsländern, die nicht oder nur gering zum Klimaschutz beitragen. Werden solche „faulen“ Zertifikate in Anspruch genommen, hat dies einen zusätzlichen Ausstoß an Klimagasen zur Folge.

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag fordert ein Ende der Geschenke an die Stromkonzerne. Da das Europarecht eine vollständige Versteigerung erst ab dem Jahr 2013 zulässt, müssen die Mitnahmegewinne der Energieversorger aus dem Emissionshandel bis dahin über eine Sondersteuer abgeschöpft werden. Der Zukauf von „faulen“ Emissionsrechten aus anderen Teilen der Welt ist rigoros einzuschränken. Kraftwerke und Unternehmen müssen schärfere Vorgaben für den Klimagasausstoß erhalten. Das Aufkommen aus der Versteigerung der Emissionsrechte ist für den sozialökologischen Umbau zu verwenden. Bleiben solch grundlegende Reformen aus, wird der Emissionshandel weiter keine klimapolitische Wirkung zeigen.


Zusätzliche Informationen bieten das Thema Klimapolitik.


Mehr zum Thema

24.11.2010 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/3849

Änderungsantrag Haushaltsgesetz 2011: Einzelplan 60

DIE LINKE beantragt, die leistungs- und risikolos erzielten Gewinne aus den Preiseffekten beim Emissionshandel sowie die nicht verursachergerechten Anlastung der Folgekosten durch Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle abzuschöpfen. Es sollen Sondersteuern für Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) und für Be-treiber emissionshandelspflichtiger Anlagen der fossilen Stromwirtschaft erhoben werden.

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11.11.2010 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/3673

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Die Energieversorgungsunternehmen profitieren aus den Preiseffekten des Emissionshandelssystems zu Lasten der VerbraucherInnen bzw. der öffentlichen Haushalte. Sie erzeilen leistungslos Sondergewinne (windfall profits) in Milliardenhöhe. Der Antrag hat das Ziel, diese Extraprofte abzuschöpfen.

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15.10.2008 – 16. Legislatur – KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 16/10549

Windfall profits im Emissionshandel und Strompreise

Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen an die emissionshandelspflichtigen Anlagen in der BRD erfolgt weitgehnd kostenlos. Insbesondere die Unternehmen der Energiewirtschaft verbuchen die ihnen gratis zugeteilten Zertifikate zu Marktpreisen als so genannte »Opportunitätskosten« in ihren Bilanzen, legen sie auf die Strompreise um und realisieren auf diese Weise zusätzliche Milliardengewinne. Wir fragen nach Möglichkeiten und politischem Willen der BReg, diese Gewinne abzuschöpfen.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 16/10715 vor.

Antwort als PDF herunterladen

17.01.2008 – 16. Legislatur – ANTRAG – Drucksache Nr. 16/7752

Unterlaufen von Klimaschutzzielen durch CDM-Projekte beenden

Durch Manipulationen bei Klimachutzprojekten in Entwicklungsländern (CDM) wird ein erhebliches Volumen an »faulen« Emissionsgutschriften in das EU-Emissionshandelssystem transferiert. Dies führt hier zu einem Mehrausstoß an Klimagasen, der nicht durch einen entsprechenden Minderausstoß in den Entwicklungsländern gedeckt ist. Der Antrag übt massive Kritik an marktwirtschaftlichen Instrument CDM, fordert ein Moratorium für die Anerkennung von CDM-Projekten und eine CDM-Reform.

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