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Elterngeld

 

Das Elterngeld war das große familienpolitische Prestigeprojekt der Bundesregierung. Es sollte einen Beitrag zu einer Familienpolitik jenseits der alten Rollenverteilung leisten, wonach den Müttern die Sorgearbeit und den Vätern die Ernährerrolle zugewiesen ist. Als weiteres Ziel sollte das Elterngeld die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und mit den Vätermonaten einen Anreiz für Väter setzen, sich stärker an der Erziehungsarbeit zu beteiligen. Der Anspruch auf Elterngeld steigt von 12 Monaten auf 14 Monate, wenn der Vater sich mindestens zwei Monate beteiligt und für diesen Zeitraum aus seiner Arbeitswelt aussteigt. Eltern erhalten jeweils 67% ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens als Elterngeld, mindestens aber 300 Euro.

Mit diesem Anliegen ist die Bundesregierung gescheitert. Hinzu kamen die Einschnitte aus dem Sparpaket 2011, wo alleine beim Elterngeld 600 Mio. gekürzt wurde. Die Mängel des derzeitigen Erziehungsgeldes liegen offen auf dem Tisch:

  • Der Bezug des Elterngeldes ist auf die ersten Lebensmonate des Kindes begrenzt. Eine intensive Betreuung durch die Eltern ist aber nicht nur im ersten Lebensjahr notwendig, sondern kann z.B. auch zu Beginn der Schulzeit oder bei individuellen Problemen erforderlich sein. Diese Flexibilität sieht das Elterngeldkonzept nicht vor.
  • Das Elterngeldgesetz begünstigt den Ausstieg der Frauen aus ihrem Beruf. Nicht einmal jeder vierter Vater beteiligt sich an der Elternzeit und dann lediglich für 3,5 Monate. Demgegenüber beziehen die Mütter im Durchschnitt 11,7 Monate Elterngeld!
  • Das Elterngeld begünstigt Gutverdienende und benachteiligt Hartz IV-Empfänger/innen, Erwerbslose, Auszubildende, Studierende und Bezieher/innen niedriger Einkommen.
  • Mit dem Sparpaket 2011 strich die Bundesregierung über 100.000 Familien im Hartz IV-Bezug das. Familien mit mittlerem Einkommen wurde das Elterngeld um durchschnittlich drei Prozent gekürzt, in dem das Elterngeld von 67% auf 65% des Nettoeinkommens gekürzt wurde. Ein Durchschnittsverdiener erhält nun rund 40 Euro weniger Elterngeld pro Monat als 2010. Hier deutet sich eine erneute Kürzung in Höhe von 6,67 für 2012 an.

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich dafür ein, das Elterngeld zu einem sozial ausgestalteten Elterngeldkonto weiterzuentwickeln:

  • Die Kürzungen des Elterngeldes müssen zurückgenommen werden:Das Elterngeld darf nicht auf andere Transferleistungen wie Hartz IV angerechnet werden.
  • 12 Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleinerziehende):Für Väter und Mütter soll ein nicht übertragbarer gleicher Anspruch auf jeweils zwölf, für Alleinerziehende 24, Monate geschaffen werden. Das Elterngeld soll der individuellen Unterhaltssicherung des elterntätigen Elternteils dienen. Der Elternzeitanspruch wird in Form eines Elternzeitkontos gewährt.
  • Flexibler Elterngeldbezug: Die Inanspruchnahme von Elterngeld soll auch in Teilabschnitten von mindestens zwei Monaten bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes und gleichzeitig von beiden Elternteilen ermöglicht werden. So wird eine möglichst gleiche Aufteilung der Erwerbs- als auch der Erziehungsarbeit begünstigt.

Vereinbarkeit Familie und Arbeitswelt stärken:  Ein Teilelterngeldbezug soll Müttern und Väter die Möglichkeit geben, Arbeitswelt und Verantwortung in der Familie besser zu vereinbaren. In diesem Fall gilt pro Monat Teilzeitelterngeldbezug nur ein halber Monat des Elterngeldanspruchs pro Elternteil als verbraucht. 


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