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Einkommensteuer

Der Anstieg der Staatsverschuldung ist, selbst vor dem Hintergrund der seit 2008 andauernden Krise, nicht auf überbordende Ausgaben sondern auf einen Einnahmenschwund zurückzuführen. Seit über zehn Jahren haben alle Regierungskoalitionen eine Steuersenkung nach der anderen zugunsten der Reichen und Konzerne vorgenommen. Beispiele sind: Die Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent unter Rot-Grün; die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent durch die Unternehmenssteuerreform 2008 der großen Koalition aus SPD und Union; die von derselben Koalition eingeführte Abgeltungsteuer für Kapitalerträge, die betuchte KapitalanlegerInnen privilegiert; die Steuergeschenke für Unternehmen, die die schwarz-gelbe Koalition gleich nach Regierungsantritt eiligst umsetzte und deren bekannteste Maßnahme , die Senkung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie ist. Die Politik der fortgesetzten Steuerentlastung für Konzerne und Besserverdienende hat Milliardenlöcher in die öffentlichen Kassen gerissen. Würden die Steuergesetzte von 1998 heute noch gelten, so würden Bund, Länder und Kommunen im Jahr über 50 Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen haben, wie das Institut für Makroökonomik (IMK) berechnet hat. Allein für die letzten zehn Jahre summieren sich die herbeigeführten Steuerausfälle auf über 335 Milliarden Euro.

Aufgrund der Steuersenkungspolitik finanzieren den Staat mittlerweile vor allem die abhängig Beschäftigten. Rund drei Viertel des Steueraufkommens werden durch die Lohn-, Umsatz- und Verbrauchssteuern aufgebracht. Die Schieflage bei der Verteilung von Einkommen und Vermögen wurde dadurch noch vergrößert. Die BezieherInnen von niedrigen und mittleren Einkommen wurden bestenfalls in bescheidenem Umfang entlastet, oder aber sogar stärker belastet, beispielsweise durch die von der großen Koalition vollzogene Anhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent. In jedem Fall glich die herrschende Steuerpolitik die realen Einbußen dieser Einkommensgruppen nicht ansatzausweise aus. Unterm Strich mussten diese nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) reale Einkommensverluste zwischen fünf und 20 Prozent über die letzten zehn Jahre hinnehmen.

Die Fraktion DIE LINKE hält die von allen anderen Bundestagsparteien befürwortete bisherige Steuerpolitik für falsch. Die heutige Umverteilung von unten nach oben muss beendet und umgekehrt werden. Im Bereich der Einkommensteuer fordert die Fraktion DIE LINKE eine sozial gerechte Reform, bei der das Aufkommen insgesamt gleich bleibt. Allerdings wird die Steuerlast von unten nach oben verschoben: Wer weniger als 5.850 Euro pro Monat zu versteuern hat, wird entlastet. Wer mehr zu versteuern hat, wird belastet. Grundprinzip ist dabei die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zudem ist das Steuerrecht einfach und transparent zu gestalten. Zu den Reformvorschlägen gehört:

  • eine Änderung des Steuertarifs: den Grundfreibetrag auf 9.300 Euro erhöhen, so dass mindestens 11.500 Euro brutto im Jahr steuerfrei bleiben; Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zum persönlichen Steuersatz statt pauschal mit dem Satz der Abgeltungsteuer in Höhe von 25%; den Spitzensteuersatz auf 53% anheben; die Steuerbelastung bis zum Spitzensteuersatz von 53% linear ansteigen lassen (Eintrittspunkt 65.000 Euro zu versteuerndes Einkommen);
  • eine Reform der Familienbesteuerung: Das sogenannte Ehegattensplitting, das Paare und Familien begünstigt, bei denen ein Partner sehr viel mehr verdient als der andere, soll zur Förderung tatsächlicher Betreuungs- und Pflegeleistungen und des Zusammenlebens mit Kindern umgestaltet werden.
  • eine Umwandlung der Pendlerpauschale zum Pendlergeld: die tatsächlichen Fahrtkosten sind unabhängig von Verkehrsmittel und Einkommen anzuerkennen, damit niedrige Einkommen nicht länger benachteiligt werden;
  • ein Abbau von Steuervergünstigungen, die nur den Reichen nutzen: Dazu zählen unter anderem der Abzug von Ausgaben der privaten Lebensführung, die Verrechnung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung, der Betriebsausgabenabzug von Managerabfindungen.
  • eine deutliche Erhöhung der Steuern auf Unternehmens- und Vermögenseinkommen: Einführung einer Finanztransaktionsteuer, Wiedereinführung der Vermögensteuer als Millionärsteuer, höhere Erbschaftsteuer für größere Erbschaften, deutlich höhere Besteuerung von großen Unternehmen und Konzernen. 

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Kleine Anfrage herunterladen

Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/5347 vor.

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Cover Folder Steuergerechtigkeit
03.03.2011

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