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Ein-Euro-Jobs

 

Ein-Euro-Job heißt: Arbeiten ohne Arbeitsvertrag, ohne arbeitsrechtlichen Schutz, statt Lohn gibt es – in der Regel - eine Aufwandsentschädigung von einem Euro je Stunde. Ein-Euro-Job heißt: Erwerbslose werden nicht als Arbeitnehmer behandelt, sondern als Erziehungs- und Sozialfälle, die für ihre Unterstützung arbeiten müssen. Das zuständige Ministerium hat die Funktion der Ein-Euro-Jobs bereits 2005 so beschrieben: „mit den Zusatzjobs … wird das Prinzip „Fördern und Fordern“ lebendig. Sie illustrieren einen der wichtigsten Grundsätze der Arbeitsmarktreform: Wer Hilfe von der Gemeinschaft erhält, der muss auch bereit sein, für sie – gemeinnützig – zu arbeiten.“ Es geht also nach dem verantwortlichen Ministerium weniger um eine Förderung und arbeitsmarktpolitische Integration der betroffenen Personen, denn um die Erbringung einer Gegenleistung für die soziale Unterstützung.

Offiziell gelten die Arbeitsgelegenheiten – so der offizielle Name - dennoch als „arbeitsmarktpolitisches Instrument“. Tatsächlich bedeutet Arbeitsförderung im Bereich von Hartz IV in erster Linie: Arbeitsgelegenheit.  Ihr Vormarsch wurde mit den Hartz-Gesetzen eingeläutet. Zwischen 2006 und 2010 haben jährlich mindestens 750.000 erwerbslose Menschen eine solche Maßnahme begonnen - über 300.000 Personen in jedem einzelnen Monat. Fast alle Maßnahmen sind „Arbeitsgelegenheiten  mit Mehraufwandsentschädigungen“ (Ein-Euro-Job im eigentlichen Sinne). Nur ein kleiner Anteil  von zuletzt etwa 10% nutzt (noch) die sog. Entgeltvariante – die schwarze gelbe Regierung hat aber schon angekündet, diese qualitativ höherwertige Variante der Arbeitsgelegenheit aus dem Gesetz zu streichen.  

Ein-Euro-Jobs sind grundlegend zu kritisieren. Es handelt sich hier nicht um reguläre Arbeit, sondern – wie der offizielle Name schon sagt – um eine „Arbeitsgelegenheit“. Die Beschäftigten sind weitgehend rechtlos. Als Instrument zur Förderung der Arbeitsmarktintegration sind diese Maßnahmen ungeeignet. Zahlreiche Studien zeigen: Ein-Euro-Jobs  helfen Erwerbslosen nicht, eine reguläre Arbeit zu finden. Sollte dies doch einmal gelingen, sind die Löhne so niedrig, dass sie mit Hartz IV-Leistungen aufgestockt werden müssen. Darüber hinaus werden durch Ein-Euro-Jobs auch reguläre Arbeitsplätze verdrängt. Der Bundesrechnungshof bezeichnete mehr als die Hälfte der Ein-Euro-Jobs als eigentlich nicht förderfähig, weil sie nicht zusätzlich und gemeinnützig seien. Außerdem: Jeder vierte Ein-Euro-Jobber im Jahr 2005 war jünger als 25 Jahre. Auch wenn der Anteil bis 2010 auf 20% gesunken ist, gilt unverändert: massenhaft wird jungen Erwerbslosen gleich zu Beginn ihres Arbeitslebens ein vernünftiger Einstieg verwehrt.

Respekt, Würde und Bürgerrechte, die Grundwerte des Grundgesetzes gelten auch für Erwerbslose. Der Staat hat sie zu achten und zu schützen. Mit den Ein-Euro-Jobs, zu denen Erwerbslose nur bei Strafe der Leistungskürzung und -streichung „Nein“ sagen können, werden Freiheitsrechte von Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, missachtet.

Öffentlich geförderte Beschäftigung als Instrument der Arbeitsförderung ist aus zahlreichen Gründen sinnvoll. Die Standards bei Arbeitsgelegenheiten und Ein-Euro-Jobs sind aber nicht  akzeptabel. Öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse müssen sozialversicherungspflichtig, rechtlich abgesichert und freiwillig sein sowie einen Arbeitsvertrag vorweisen. Sie dürfen nicht unterhalb eines gesetzlichen Mindestlohns vergütet werden. Das kostet kaum mehr als Ein-Euro-Jobs, wenn die Mittel für das Arbeitslosengeld II, für die Unterkunftskosten sowie für die Ein-Euro-Jobs selbst dazu genutzt werden. Um diese Mittel für öffentlich geförderte Beschäftigung nutzen zu können, müssen endlich die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert daher, dass Ein-Euro-Jobs abgeschafft und durch einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ersetzt werden. Beispielhaft wird dies im Land Berlin demonstriert. 


Mehr zum Thema

20.04.2010 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/1397

Gute öffentlich geförderte Beschäftigung - eine Alternative zu Langzeiterwerbslosigkeit und Ein-Euro-Jobs

Die Alternative zu Langzeiterwerbslosigkeit ist die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, die in gesellschaftlichen wichtigen Bereichen liegen, voll versicherungspflichtig sind, freiwillig aus-geübt werden und nach Tarif bzw. ortsüblich entlohnt werden. Dabei ist die Untergrenze des Lohnes aber die existenzsichernde Ausgestaltung, die sich in jedem Fall an einem noch ein-zuführenden gesetzlichen Mindestlohn orientieren muss. Arbeitsplätzen auf dem 1. Arbeits-markt dürfen nicht verdrängt werden.

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