Ehegattensplitting
Verheiratete Paare genießen in Deutschland ein besonderes Steuerprivileg, das sogenannte Ehegattensplitting. Dieses Privileg entlastet das traditionelle Ehepaar mit nur einem Verdiener am meisten, verheiratete Partner mit zwei gleich hohen Einkommen dagegen gar nicht - unabhängig von der Zahl der Kinder.
Am Beispiel eines Alleinverdiener-Ehepaares mit 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen lässt sich der Vorteil des Ehegattensplittings verdeutlichen. Dieser Betrag wird durch zwei geteilt. Jeweils 15.000 Euro sind also zu versteuern. Dadurch tritt nun der Effekt der Steuerersparnis ein. Denn auf zwei Mal 15.000 Euro sind kaum Steuern zu zahlen. Erstens weil jeweils 8.004 Euro von der Steuer befreit sind (aktueller Steuerfreibetrag) und zweitens weil die über diesem Freibetrag liegenden Einkommensbestandteile nur geringfügig besteuert werden. Sind dagegen 30.000 Euro ohne Teilung und auf einen Schlag zu versteuern, wird die zweite Hälfte des Einkommens (oberhalb von 15.000) bereits erheblich von der sogenannten Steuerprogression erfasst. Steuerprogression bedeutet, dass jeder Einkommenszuwachs mit einem ansteigenden Steuersatz belegt wird. Der jeweils letzte Euro des Einkommens wird also am höchsten besteuert. Aus all dem ergibt sich für das Alleinverdiener-Ehepaar ein Steuervorteil von knapp 3.000 Euro im Vergleich mit einem nicht verheirateten Beschäftigten, der ebenfalls 30.000 Euro zu versteuern hat.
Die steuerliche Entlastung durch das Ehegattensplitting hängt - neben der Aufteilung des Einkommens auf die Ehegatten - auch wesentlich von der Höhe ihres Einkommens ab. Ein Alleinverdiener-Ehepaar mit einem Jahresgehalt von 120.000 Euro hat einen Steuervorteil von über 8.600 Euro. Das Ehegattensplitting begünstigt also die Alleinverdiener-Ehe mit hohem Einkommen am meisten. Am stärksten wirkt das Ehegattensplitting für Alleinverdiener-Ehen mit mehr als 500.000 Euro Jahreseinkommen. Sie sparen mehr als 16.000 Euro Steuern.
Die Fraktion DIE LINKE will das nicht mehr zeitgemäße, aus dem Jahre 1957 stammende Ehegattensplitting überwinden. Konnte man vor 50 Jahren noch davon ausgehen, dass nahezu alle Ehepaare Kinder haben, so ist dies heute längst nicht mehr der Fall. Das Ehegattensplitting begünstigt aber Ehepaare ohne Rücksicht darauf, ob sie Kinder haben oder nicht. Es dient also nicht der Entlastung von Familien mit Kindern. Zweitens ist es nicht mehr zeitgemäß, die Ehe gegenüber allen anderen Lebensweisen zu privilegieren. Denn es gibt immer mehr nichteheliche Lebensgemeinschaften und alternative Familienformen. Verantwortung für Lebenspartner und Kinder wird heute anders wahrgenommen als vor 50 Jahren. An dieser Realität geht das Ehegattensplitting vorbei. Drittens fördert das Splitting die traditionelle, männlich dominierte Alleinverdiener-Ehe und hemmt die Erwerbstätigkeit von Frauen.
Die Fraktion DIE LINKE fordert ein sozial gerechtes, einfaches und transparentes Steuersystem. Dazu gehören die Überwindung des Ehegattensplittings und ein Einkommensteuertarif, der untere und mittlere Einkommen entlastet. Das bedeutet konkret: Jede Frau und jeder Mann ist mit dem eigenen Einkommen unabhängig von der jeweiligen Lebensweise - verheiratet, alleinstehend, geschieden - zu besteuern. Steuerliche Mehreinnahmen, die aus der Streichung des Ehegattensplittings resultieren, sind für die Erhöhung des Kindergeldes zu verwenden. Ehepaare mit unterem oder und mittlerem Einkommen werden durch den Wegfall des Ehegattensplittings nicht zusätzlich belastet, wenn gleichzeitig der Einkommensteuertarif zu ihren Gunsten geändert wird.