E-Government
E-Government (Electronic Government) bedeutet den Einsatz moderner Informations- und Telekommunikationstechnik (IT) in der öffentlichen Verwaltung. Für die elektronische Abwicklung von Behördengängen gibt es inzwischen ein breites Onlineangebot von Bund, Ländern und Kommunen.
Viele Angebote im E-Government sind noch nicht ausgereift und praxistauglich. Es gibt Download-Formulare, deren weitere Bearbeitung oft ein persönliches Erscheinen im Amt voraussetzt. Es mangelt an elektronischen Ausfüllhilfen und der Mehrsprachigkeit des Angebots für Menschen mit Migrationshintergrund. Viele dieser Angebote sind nicht »barrierefrei« für Menschen mit Einschränkungen erreichbar. Dort wo E-Government die Prozesse schon stärker verknüpft, werden oft sensible Daten online abgefordert. Die Regelungen der Datenschutzgesetze hängen hier Jahrzehnte hinter der technischen Entwicklung her. Die lange Reihe von Datenschutzskandalen - von Lidl bis Telekom, von Meldedatenverkauf bis zu gefälschten Internetgeschäften - verdeutlichen das Problem. Unter dem Vorwand der angeblich besseren Kosten-Nutzung-Rechnung halten auch in diesem sensiblen Bereich Privatisierungsbestrebungen Einzug. E-Democracy - also Demokratie per Mausklick - wird eher selten genutzt. Ein bekanntes Beispiel für E-Demokratie ist die Möglichkeit, online Petitionen an den Deutschen Bundestag einzureichen und zu unterstützen.
Für die Fraktion DIE LINKE ist barrierefreies E-Government ein sinnvoller Weg zur bürgerorientierten Dienstleistungsverwaltung und zur Teilnahme aller Schichten der Bevölkerung an politischen Diskussions- und Entscheidungsprozessen öffentlicher Angelegenheiten. Dazu ist ein breites Netz öffentlich zugängiger kostenloser Internetanschlüsse notwendig. Bürgernahes E-Government erfordert eine Neuausrichtung der öffentlichen Verwaltung. Die verwaltungsinternen Prozesse müssen grundlegend überarbeitet werden. Die mit dem E-Goverment einhergehende Datenverarbeitung muss auf eine sichere Basis gestellt werden. Ein Missbrauch muss ausgeschlossen sein. Auch hier gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit und der Verwendung von Daten nur zu dem Zweck, dem Verbraucherinnen und Verbraucher sanktionsfrei zugestimmt haben. Die Fraktion DIE LINKE lehnt eine Privatisierung dieser Aufgaben ab. Sie müssen öffentlich bleiben, weil es wichtig für alle ist!