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Bundesnetzagentur

Mit der Privatisierung der Infrastrukturnetze in Deutschland wurde die Notwendigkeit geschaffen, Wettbewerb in diese Netze einzuführen, um einen effizienten Betrieb zu ermöglichen. Dies ist die Kernaufgabe der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Sie ging aus der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hervor. Die Regulierung des Energie- und Eisenbahnbereichs kam im Laufe der Zeit dazu.

Die Infrastrukturnetze bilden natürliche Monopole: Der Aufbau eines eigenen Stromnetzes oder eines eigenen Postvertriebsnetzes ist für mögliche Alternativanbieter zu teuer. Sie sind auf die Nutzung des vorhandenen Netzes angewiesen. Die Bundesnetzagentur soll dafür sorgen, dass alle Anbieter diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen erhalten. Ihre zweite große Aufgabe besteht in der Festsetzung effizienter Netznutzungsentgelte. Sie ist darüber hinaus für die Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Postgesetzes (PostG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und ihrer Verordnungen zuständig.

Zur Durchsetzung der Regulierungsziele verfügt die Bundesnetzagentur über verschiedene Verfahren und Instrumente, die Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen.

  • Die Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur werden in den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post durch Beschlusskammern gefasst.
  • Die unmittelbar betroffenen Unternehmen können sich an den Beschlusskammerverfahren beteiligen lassen.
  • Die vom Verfahren berührten Wirtschaftskreise können beigeladen werden.
  • Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur basieren auf dem Telekommunikationsgesetz, dem Postgesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz und sind rechtlich überprüfbar.
  • Entscheidungen der Beschlusskammern können im Falle eines Rechtsstreits von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), nicht aufgehoben werden. Eine so genannte Ministerentscheidung ist, abweichend von den Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), nicht vorgesehen.
  • Gegen die Entscheidungen der Beschlusskammern kann unmittelbar vor den Verwaltungsgerichten in den Bereichen Post und Telekommunikation und vor den Zivilgerichten im Bereich Energie geklagt werden. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt. Klagen im Hauptsacheverfahren haben keine aufschiebende Wirkung.

Während in der Telekommunikationssparte ein relativ funktionierender Wettbewerb eingeführt werden konnte, gibt es bei den Stromnetzen große Probleme. Wettbewerb gibt es dort auch 13 Jahre nach der Liberalisierung noch nicht. Besonders Anbieter Erneuerbarer Energien haben immer wieder mit Schwierigkeiten beim Netzanschluss zu kämpfen, müssen teilweise lange Wartezeiten in Kauf nehmen.  Das liegt auch daran, dass die Energienetze bis vor Kurzem noch in den Händen der vier großen Energieerzeuger (Eon, EnBW, RWE und Vattenfall) lagen. Dieser Missstand ist mittlerweile zwar weitgehend behoben: Vor allem durch Druck aus der EU haben die vier großen Energiekonzerne ihre Energienetze mittlerweile verkauft. Nur RWE ist derzeit noch Netzbetreiber. Zusätzlich reguliert die Bundesnetzagentur in diesem Bereich mehr, denn bei  der Umstellung der Stromversorgung auf Erneuerbare Energien erweisen sich die Stromnetze als Schlüsselstellen. Die Politik gab diese im Liberalisierungswahn leichtfertig auf und versucht nun, über die Bundesnetzagentur wieder Einfluss auf deren Ausgestaltung zu nehmen.

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die Arbeit der Bundesnetzagentur. Wir wollen eine starke Regulierungsbehörde, damit die Energiepreise sinken und Strom aus erneuerbaren Energien ungehindert fließen kann. Wir wollen eine zuverlässige Briefzustellung und günstige Telefontarife. Die Netzbetreiber als natürliche Monopolisten müssen kontrolliert werden. Diese Kontrolle muss weiter verschärft werden. Das Verfahren zur Festsetzung der Netzentgelte ist insgesamt intransparent, da zu viele wichtige Informationen als „Geschäftsgeheimnis“ gelten und zurückgehalten werden. Viele Kostenposten bleiben unkontrolliert.  Die Bundesnetzagentur ist so kaum in der Lage, effiziente Netzengelte festzusetzen. Eine effiziente Preiskontrolle kann so nicht stattfinden.

Das Grundproblem liegt jedoch in der Liberalisierung der Netze: nur deshalb ist die aufwändige Regulierung notwendig. Die Fraktion DIE LINKE fordert eine (Rück-)Überführung der Infrastrukturnetze in die öffentliche Hand, damit politische Entscheidungen wieder direkt umgesetzt werden können und das Allgemeinwohl wieder mehr Beachtung findet als der Unternehmensgewinn.