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Breitband-Internet

 

Weil sich in vielen ländlichen Gebieten nicht genug Gewinn erwirtschaften lässt, bauen die Telekommunikations-Unternehmen die notwendige Infrastruktur nicht aus. Deshalb müssen immer noch über eine Million Menschen in Deutschland ohne schnellen Internetzugang leben. Während in Großstädten schon Internetanschlüsse mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) angeboten werden, kriechen viele Dorfbewohner über ein Modem ins Internet. E‑Mails mit Anhang zu versenden wird zur Geduldsprobe. Die Teilhabe am kulturellen und politischen Leben wird ebenfalls erschwert: Wenn der Zeitungskiosk erst im nächsten Ort ist, ist das Internet als Informationsquelle für Freizeitangebote und Tagesgeschehen noch wichtiger. Wenn Aktionsbündnisse nur in Städten zusammenkommen, steigt auch seine Bedeutung als Vernetzungs- und Austauschplattform. Bei Unternehmen ist die Abhängigkeit vom schnellen Internet noch offensichtlicher: für ihre Geschäfte und Kontakte ist es schlicht Voraussetzung. Für Kommunen bedeutet das: Nur wenn sie über eine zeitgemäße Telekommunikations-Infrastruktur verfügen, können sie den Wegzug von qualifizierten jungen Menschen verhindern und auf die Ansiedlung neuer Unternehmen hoffen.

Die Bundesregierung kennt das Problem seit Jahren. Sie setzt jedoch weiterhin stur auf wettbewerbliche Lösungen, während die letzten sogenannten weißen Flecken, also die unversorgten Gebiete, bleiben. Die Mitnutzung bestehender Infrastrukturen oder die Mitverlegung bei dem Bau neuer Energie- oder Wasserleitungen soll die Ausbaukosten deutlich reduzieren. Förderprogramme sollen die Investitionen rentabel machen. Außerdem verlässt sich die Bundesregierung auf die Versprechen der Mobilfunkunternehmen. Diese haben zugesagt, mit der LTE-Funktechnologie (LTE=Long Term Evolution) die bestehenden Versorgungslücken bis Ende 2011 zu schließen. 

Zufriedenstellend ist das alles nicht: Die Erschließung einiger Gegenden wird trotz Kostensenkungsmaßnahmen unattraktiv bleiben. Zudem bringt LTE in der Praxis nur Übertragungsraten im einstelligen Megabitbereich. Je mehr Nutzer die maximale Bandbreite einer Funkzelle gleichzeitig nutzen, desto geringer fällt die Übertragungsrate pro Teilnehmer aus. Außerdem ist es nicht hinnehmbar, dass private Unternehmen hohe Gewinne in Ballungszentren machen, der teure Netzausbau auf dem Land aber dem Steuerzahler aufgebürdet wird. 

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag meint: Jeder Haushalt muss ein Anrecht auf einen bezahlbaren, schnellen Breitband‑Internetanschluss haben. Die Telekommunikationskonzerne sollen den Netzausbau über einen Fonds finanzieren, der sich aus ihren hohen Gewinnen in den Ballungsgebieten speist. Bei Festnetz‑Telefonanschlüssen funktioniert das bereits so. Sie sind im Telekommunikationsgesetz als Universaldienst definiert und stehen deshalb jedem zu. So wird verhindert, dass private Telekommunikationskonzerne sich auf die profitablen Ballungszentren konzentrieren und Telefonanschlüsse auf dem Land vernachlässigen. 

Doch nicht nur die Grundversorgung ist ein Problem, auch der schnelle Ausbau der Glasfaser‑Hochleistungsnetze muss in Schwung kommen. Glasfasernetze sind die Netze der Zukunft, denn Glasfaser ist das physikalisch schnellste Übertragungsmedium der Welt. Die Übertragungsgeschwindigkeit bleibt außerdem über lange Strecken erhalten und ist nicht störanfällig gegenüber elektromagnetischen Feldern. Daher bedarf es klarer Weichenstellungen für den Glasfaserausbau. Das Ziel der Bundesregierung, bis 2014 drei Viertel der Haushalte mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s zu versorgen, greift jedoch zu kurz. Diese Geschwindigkeit ist mit dem herkömmlichen kupferkabelbasierten VDSL zu erreichen. Außerdem genügt zum Erreichen dieser Quote der Ausbau in dicht besiedelten Gebieten. Das vertieft die Digitale Spaltung zwischen Stadt und Land weiter. 

Die Fraktion DIE LINKE will Breitband‑Anschlüsse als Universaldienstleistung gesetzlich festschreiben, damit jeder einen gesetzlichen Anspruch auf schnelles Internet hat. Gegenwärtig wäre das ein Breitbandanschluss mit 6 Mbit/s Übertragungsgeschwindigkeit. Denn die zu gewährleistende Mindestbandbreite richtet sich nach den von der Mehrzahl der Teilnehmer vorherrschend verwendeten Technologien. 

Für den Ausbau des Glasfasernetzes muss die Überführung der Netze in öffentliches Eigentum, das diskriminierungsfrei an alle Inhalte - Anbieter vermietet wird, erwogen werden. Unterdessen ist die funktionale Trennung von Netz und Dienst umzusetzen, um Marktmacht aufzulösen. Das hieße, ein Unternehmen darf nicht zugleich Netzinhaber und Diensteanbieter sein, weil es sonst über zu hohe Netznutzungsgebühren konkurrierende Diensteanbieter fernhalten und vom Endkunden Monopolpreise verlangen kann. Die bisher praktizierte Überprüfung der Entgelthöhe durch die Bundesnetzagentur ist viel zu umständlich.


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06.09.2011 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/6912

Universaldienst für Breitband-Internetanschlüsse jetzt

Der Bund muss seinen Grundversorgungsauftrag wahrnehmen, dazu gehört schnelles Internet. Breitband-Internetanschlüsse sind unabdingbar für gesellschaftliche Teilhabe und wesentlicher Standortfaktor für den ländlichen Raum. Schnelles Internet für alle statt schnelles Internet für viele!

Antrag herunterladen

14.07.2011 - Artikel und PDF

Schnelles Internet für alle!

Breitband-Internetanschlüsse mit Datenübertragungsraten von mehreren Megabit pro Sekunde (Mbit/s) werden von immer mehr Menschen immer häufiger genutzt. Für DIE LINKE steht fest, dass alle ein Recht auf Zugang zu schnellem Internet haben sollten – genauso wie ein Recht auf Strom- und Wasserversorgung besteht. Die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.

29.04.2011 – KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/5635

Aufnahme von Breitband-Internetanschlüssen in den Universaldienst

Laut Zeitungsmeldungen will die CDU/CSU-Fraktion eine alte Forderung der LINKEN übernehmen: Die Union erwägt, schnelle Breitband-Internetanschlüsse in den gesetzlich garantierten Katalog des Universaldienstes aufzunehmen. Wegen eines Halbsatzes in der EU-Universaldienstrichtlinie, der es untersagt, die Unternehmen zur Finanzierung heranzuziehen, müsste für die flächendeckende Breitband-Versorgung der Steuerzahler aufkommen. Wir fragen, ob die Bundesregierung den o.g. Halbsatz streichen will.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/5704 vor.

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19.01.2011 – KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/4414

Marktversagen bei der Breitbandversorgung

Das Ziel der Breitbandstrategie der Bundesregierung bis Ende 2010 eine flächendeckende Breitbandversorgung von mind. 1 Mbit/s bereitzustellen wurde verfehlt. Trotz der allgemein anerkannten Notwendigkeit eines schnellen Internetzugangs im Sinne kultureller und sozialer Teilhabe setzt die Bundesregierung auf Wettbewerb und verweigert sich einer Aufnahme von Breitband in den Universaldienst. Diese würde die Unternehmen zum Breitband-Netzausbau verpflichten.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/4654 vor.

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