In der Bundesrepublik leben fast zehn Millionen Menschen mit anerkannten physischen, geistigen und/oder psychischen Behinderungen. Barrieren sowie ein gesellschaftliches Klima, das nicht behinderte Menschen als Norm setzt und alle aussondert, die dieser „Normalität“ nicht entsprechen, behindern ihre Teilhabe an der Gesellschaft. Das beginnt bei der Ausbildung der meisten Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in Sondereinrichtungen, die ihnen kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet. Menschen mit Behinderungen sind überproportional oft erwerbslos, von Sozialhilfe abhängig und in Heimen untergebracht. Auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ihnen erschwert, öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen wie Kinos oder Behörden sind für sie nur eingeschränkt nutzbar.
Ein Paradigmenwechsel ist notwendig – weg von paternalistischer Fürsorge und Bevormundung hin zur Selbstbestimmung und Selbstvertretung. Behindertenpolitik muss endlich als ressortübergreifende, menschenrechtliche Aufgabe wahrgenommen und gestaltet werden. Das internationale Völkerrecht gibt die Richtung längst vor – mit der im Dezember 2006 verabschiedeten und in Deutschland seit dem 26. März 2009 rechtsgültigen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zahlreichen Deklarationen, welche die Einbindung von Behinderungsfragen in alle Politik- und Gesellschaftsbereiche fordern.
Am 15.06.2011 legte die Bundesregierung endlich, über zwei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung dieser Konvention vor. Die Fraktion DIE LINKE schließt sich der Kritik der Behindertenbewegung am NAP an: Dieser Aktionsplan enthält wenige konkrete Maßnahmen, dafür viele Modell-/Projektvorhaben und Studien. Auch alle Aktivitäten unter Haushaltsvorbehalt zu stellen, ist nachdrücklich abzulehnen. Menschenrechte dürfen nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden.
Selbstbestimmung ist als dominierendes Prinzip einklagbar in der Behindertenpolitik zu verankern. Daneben setzt sich die Fraktion DIE LINKE für die Verwirklichung des Selbstvertretungsanspruches von Menschen mit Behinderungen ein. Chancengerechtigkeit soll hergestellt und Barrieren – auch in den Köpfen – müssen abgebaut werden. Das Prinzip der barrierefreien Zugänglichkeit aller Lebensbereiche fördert den solidarischen Zusammenhalt.
Die Fraktion DIE LINKE fordert:
Die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie mit Pflegebedarf ist in der Bundesrepublik oft sehr mangelhaft. Die zahnärztliche Betreuung in Pflegeeinrichtungen ist oft unzureichend. Dem erhöhten Bedarf für viele Menschen mit Behinderungen stehen Zugangsbarrieren zur zahnmedizinischen Versorgung gegenüber. Die Kleine Anfrage möchte die Daten abfragen und auf diese Probleme hinweisen.
Um die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der Bundesrepublik zu bewerten, bedarf es einer Analyse relevanter Aspekte im Bereich der Behindertenpolitik, sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Insbesondere geht es darum, perspektivisch Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und in Gesundheit zu ermöglichen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat sich nach fünf Jahren Praxis als "zahnloser Tiger" gezeigt. Dennoch bestehen positive Ansätze, die, wenn sie konsequent weiterentwickelt werden, den Betroffenen erheblich helfen würden. Insbesondere würde den Betroffenen eine ausgebaute Betreuungsstruktur, ein Verbandsklagerecht und erweiterte Klagefristen helfen.
Die Strategie zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen der EU-Kommission formuliert das Ziel, Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft zu ermöglichen. Übergeordnet wird die Schaffung umfassender Barrierefreiheit angestrebt. Der AN fordert die Bundesregierung auf, diese Strategie und weitere Aktivitäten auf EU-Ebene zu unterstützen, insbesondere die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie, die der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention dienen.
Nach der seit März 2009 rechtskräftigen UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 19) haben auch Menschen mit Behinderungen das Recht zu wählen, wo und mit wem sie wohnen und dürfen nicht gezwungen werden, in besonderen Wohnformen (Heimen) zu leben. Dem widerspricht der Kostenvorbehalt in § 13 SGB XII, der - so der Antrag - gestrichen werden soll.