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BAföG

Der individuelle Erfolg im Bildungssystem hängt in Deutschland in hohem Maße vom Einkommen und der gesellschaftlichen Stellung des Elternhauses ab. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) spielt eine wichtige Rolle dabei, soziale Ungleichheiten im Bildungssystem abzubauen. Das BAföG feiert 2011 sein 40jähriges Bestehen. Die damalige Gesetzesbegründung formulierte den Anspruch, „soziale Unterschiede […] auszugleichen“ und „durch Gewährung individueller Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit der jungen Menschen hinzuwirken.“ (Bundestagsdrucksache VI/1975)

Das BAföG ist dazu bestimmt, Auszubildende in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildungskosten zu bestreiten. Bei der Einführung des BAföG betonte die Bundesregierung, dass mit dem Gesetz nur ein Stück auf dem Weg zum Abbau von Bildungsschranken zurückgelegt wurde und stellte weitere Schritte in Aussicht (109. Sitzung des Bundestages am 24. März 1971). In den letzten Jahrzehnten ist die Ausbildungsförderung jedoch ganz im Gegenteil dieser Aufgabe immer weniger gerecht geworden. Seit Anfang der 1980er Jahre setzte in der Folge eine restaurative Entwicklung im Hinblick auf die soziale Zusammensetzung der Studierendenschaft und speziell die Bildungsbeteiligung von Arbeiterkindern ein. So hatte die Umstellung auf ein (zinsloses) Volldarlehenssystem Anfang der 1980er Jahre beispielsweise deutlichen Einfluss auf die BAföG-Gefördertenquote. Die Darlehenskomponente im BAföG verunsichert viele Studierende und schreckt insbesondere Studieninteressierte aus finanzschwachen Schichten vor der Aufnahme einer Ausbildung an einer Hochschule, Akademie oder höheren Fachschule ab. Zudem wurde die Förderung für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen eingestellt.

Unmittelbar nach seiner Einführung im Jahr 1971 wurden gut 44 Prozent der Studierenden gefördert. In der Folge näherte sich die soziale Zusammensetzung der Studierendenschaft der Struktur der Gesamtgesellschaft an. Allerdings haben heute nur rund 20 Prozent der Studierenden einen Arbeiter als Vater und 8 Prozent eine Arbeiterin als Mutter (vgl. 19. Sozialerhebung von 2010). Gemessen an ihrem Anteil in der altersspezifischen Bevölkerung von 39 Prozent sind Arbeiterkinder an Hochschulen damit deutlich unterrepräsentiert.

Inzwischen, zum 40. Jahrestag des Gesetzes, ist festzustellen, dass das Gesetz den ursprünglichen Ansprüchen immer weniger gerecht wird. Der Anteil der geförderten Studierenden betrug 2010 nur rund 27 Prozent. Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler stagniert. Rund zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Das BAföG leistete  2009 mit nur 15 Prozent einen verhältnismäßig geringen Beitrag zur Finanzierung von Studierenden (48 Prozent leisteten die Eltern, 26 Prozent der eigene Verdienst laut 19. Sozialerhebung).

Diese Zahlen belegen, dass die heutige Ausgestaltung des BAföG an den Bedürfnissen vieler Schülerinnen, Schüler und Studierenden vorbei geht. Die Altersgrenzen von 30 bzw. 35 Lebensjahren (letztere für geförderte Masterstudiengänge) müssen fallen. Sie stellen vor allem für Menschen ein Hindernis dar, die im Anschluss an eine Berufsausbildung, an Jahre der Berufstätigkeit oder an eine Familienphase studieren oder sich ausbilden möchten oder die Hochschulzugangsberechtigung anders als auf dem traditionellen Weg erworben haben, damit also für genau die Gruppen, die es besonders zu fördern gilt. In diesem Zusammenhang dürfen auch Studierende, Schülerinnen und Schüler in Teilzeit nicht generell von einer Förderung ausgeschlossen werden (Beispiel Psychotherapeutenausbildung). Auch die Beschränkung der BAföG-Förderung auf bestimmte Masterstudiengänge ist nicht gerechtfertigt und muss beseitigt werden.

Es ist deshalb geboten, das Jubiläum zum Anlass zu nehmen, das Bundesausbildungsförderungsgesetz zu reformieren. Denn eine Ausweitung des BAföG ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass sich junge Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft für einen ihren Interessen entsprechenden Beruf entscheiden und eine qualifizierte Ausbildung abschließen können, dass mehr Schülerinnen und Schüler eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben sowie dafür, dass sie unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein Studium aufnehmen und erfolgreich zu Ende führen können.

DIE LINKE. im Bundestag fordert:

  1. Die Bedarfssätze müssen den tatsächlichen Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung der Auszubildenden berücksichtigen. Sie müssen schnellstmöglich um zehn Prozent angehoben werden. Darüber hinaus muss ein Mechanismus verankert werden, um die Entwicklung der Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten mindestens auszugleichen.
  2. Das BAföG muss zukünftig ohne Darlehensanteil grundsätzlich als Vollzuschuss ausgezahlt werden, damit sich Studierende nicht für ihr Studium verschulden müssen.
  3. Der Kreis der Berechtigten muss deutlich ausgeweitet werden: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der Oberstufe, Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen sollen eine BAföG-Förderung erhalten können, die Höchstaltersgrenze von 30 bzw. 35 Lebensjahren soll gestrichen, Beschränkungen für die Förderung eines Masterstudiums aufgehoben, Fördermöglichkeiten für Schülerinnen, Schüler und Studierende in Teilzeit geschaffen und die Einkommensfreibeträge um zehn Prozent angehoben werden.
  4. Die Förderhöchstdauer soll sich nicht mehr nach administrativ festgesetzten Regelstudienzeiten bemessen, sondern fachspezifisch nach der tatsächlichen durchschnittlichen Studiendauer.
  5. Für Studierende mit Behinderungen muss auch über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinaus eine bedarfsgerechte Assistenz beim Besuch der Hochschule (Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII) als Nachteilsausgleich einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden.
  6. Das BAföG muss für alle Volljährigen, die sich in Ausbildung befinden, bei jeweils individuellem Bedarf, mittelfristig zu einer elternunabhängigen Förderung ausgebaut werden, ohne neue soziale Benachteiligungen entstehen zu lassen. Eine entsprechende Reform des BAföG muss so ausgestaltet sein, dass sozial schlechter gestellte Haushalte entlastet werden und finanzstarke Haushalte etwa über höhere Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuern einen stärkeren Beitrag zur Ausbildung junger Menschen leisten. 

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