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Asyl und Flucht

Menschen in existenzieller Not brauchen Hilfe. Ihnen Hilfe zu leisten, ist ein humanitäres Gebot. Die Grenzen auf für Menschen in Not! Wer ihnen Hilfe verweigert, verstößt gegen ein elementares Gebot der Menschlichkeit.

Wer aus politischen oder ethnischen Gründen, wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung verfolgt wird, wer um seine körperliche Unversehrtheit oder gar um sein Leben fürchten muss und sich auf der Flucht befindet, darf nicht abgewiesen werden. Aus diesen guten Gründen wurde im Grundgesetz das Grundrecht auf politisches Asyl geschaffen.

Durch den Asylkompromiss aus dem Jahre 1992 und die anschließende „Harmonisierung der EU-Asylpolitik“ wurde dieses Grundrecht seiner Substanz beraubt. Die Grenzen der EU werden zu Hochsicherheitsgrenzen gegen Flüchtlinge ausgebaut. Folglich erreichen immer weniger Flüchtlinge überhaupt Deutschland. Wem das gelingt, der untersteht dem diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz (Wohnheimunterbringung, Sachleistungen), darf nicht selbst durch Erwerbsarbeit für seinen Lebensunterhalt aufkommen (Arbeitsverbot) und sich nicht außerhalb des zugewiesenen Wohnortes bewegen (Residenzpflicht).

Wer nach einem zermürbenden Anerkennungsverfahren politisches Asyl erhält, sieht sich immer häufiger Asyl-Widerrufsverfahren ausgesetzt, wenn die Behörden der Ansicht sind, die Lage im Herkunftsland habe sich geändert. Auch abgelehnten Asylsuchenden und Geduldeten muss nach längerem Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht gewährt werden. Die Fraktion DIE LINKE tritt für eine humane Asylpolitik ein.

Die Fraktion DIE LINKE fordert:

  • das Asylrecht im Grundgesetz substanziell wiederherstellen; die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention uneingeschränkt gelten lassen und die UN-Kinderrechtskonvention vollständig umsetzen;
  • Kettenduldungen beenden; länger hier lebenden Menschen - unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status - ein gesichertes Bleiberecht gewähren;
  • geschlechtsspezifische Fluchtursachen als Asylgrund umfassend anerkennen: Frauen, die in ihrem Herkunftsland von geschlechtsspezifischer Gewalt - wie zum Beispiel weiblicher Genitalverstümmelung - bedroht sind, vor Abschiebung schützen; umfassenden Schutz für Menschen gewähren, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden;
  • Flucht vor bürgerkriegsähnlichen, nichtstaatlichen Auseinandersetzungen, vor Milizen und Warlords als Grund für bleibendes Asyl anerkennen;
  • Asylgewährung nicht widerrufen: anerkannte Flüchtlinge als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger behandeln;
  • benachteiligende Regelungen und Gesetze aufheben: Asylbewerberleistungsgesetz, Residenzpflicht und Arbeitsverbote abschaffen; Zugang zu Integrationsmaßnahmen auch für Asylsuchende sicherstellen;
  • für hunderttausende „Illegale“ elementare Menschenrechte wie Schulbildung und die Behandlung von Erkrankungen sichern; behördliche Meldepflichten aussetzen; Perspektiven eines legalen Aufenthalts schaffen;
  • Abschiebehaft mit ihren unmenschlichen Bedingungen beenden; Sammellager abschaffen;
  • auf europäischer Ebene eine menschenrechtlich fundierte Asylpolitik durchsetzen: die Grenzschutzagentur FRONTEX abschaffen; die unfreiwillige Verschiebung von Flüchtlingen nach dem ungerechten Zuständigkeitsprinzip (Dublin II-Verordnung) verbieten, faire Asylverfahren sichern.

Zusätzliche Informationen bieten die Themen Integration und Migration.


Mehr zum Thema

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09.08.2011 – KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/6742

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/5724 vor.

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Dokumente zum Thema

Broschüre 15 Jahre Abschaffung Asylrecht
30.06.2008 – 16. Legislatur – READER

Deutschland schottet sich ab. Politisch Verfolgte genießen ... kein Recht auf Asyl

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