Menschen in existenzieller Not brauchen Hilfe. Ihnen Hilfe zu leisten, ist ein humanitäres Gebot. Die Grenzen auf für Menschen in Not! Wer ihnen Hilfe verweigert, verstößt gegen ein elementares Gebot der Menschlichkeit.
Wer aus politischen oder ethnischen Gründen, wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung verfolgt wird, wer um seine körperliche Unversehrtheit oder gar um sein Leben fürchten muss und sich auf der Flucht befindet, darf nicht abgewiesen werden. Aus diesen guten Gründen wurde im Grundgesetz das Grundrecht auf politisches Asyl geschaffen.
Durch den Asylkompromiss aus dem Jahre 1992 und die anschließende „Harmonisierung der EU-Asylpolitik“ wurde dieses Grundrecht seiner Substanz beraubt. Die Grenzen der EU werden zu Hochsicherheitsgrenzen gegen Flüchtlinge ausgebaut. Folglich erreichen immer weniger Flüchtlinge überhaupt Deutschland. Wem das gelingt, der untersteht dem diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz (Wohnheimunterbringung, Sachleistungen), darf nicht selbst durch Erwerbsarbeit für seinen Lebensunterhalt aufkommen (Arbeitsverbot) und sich nicht außerhalb des zugewiesenen Wohnortes bewegen (Residenzpflicht).
Wer nach einem zermürbenden Anerkennungsverfahren politisches Asyl erhält, sieht sich immer häufiger Asyl-Widerrufsverfahren ausgesetzt, wenn die Behörden der Ansicht sind, die Lage im Herkunftsland habe sich geändert. Auch abgelehnten Asylsuchenden und Geduldeten muss nach längerem Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht gewährt werden. Die Fraktion DIE LINKE tritt für eine humane Asylpolitik ein.
Die Fraktion DIE LINKE fordert:
Zusätzliche Informationen bieten die Themen Integration und Migration.
Die von der LINKEN regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sollen Aspekte näher beleuchten, die von der offiziellen monatlichen Statistik ausgeblendet werden. Die Zahlen unterstützen NGOs in ihrer politischen Arbeit und werden von diesen regelmäßig genutzt. Aktuelle Entwicklungen in der Asylpraxis können schneller erkannt und hinterfragt werden.
DIE LINKE fragt regelmäßig nach Daten zur Umsetzung der verschiedenen Bleibrechtsregelungen, um eine kritische Bewertung ihrer Wirksamkeit zu ermöglichen. NGOs und Verbände arbeiten intensiv mit diesen Informationen, die letztlich auch die Notwendigkeit weiter gehender Regelungen - wie von der LINKEN gefordert - belegen.
Mit dem Antrag wird eine Fortentwicklung des Flüchtlingsschutzes auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene gefordert: Schutz für Kriegs-, Armuts- und Umweltflüchtlinge, gerechtes Asylverteilungssystem in der EU und effektiver Zugang für Flüchtlinge, Rücknahme der Sonderverfahrensregelungen im deutschen Asylrecht, Abschaffung obligatorischer Asyl-Widerrufsprüfungen, Schaffung eines regelmäßigen Resettlement-Aufnahmeverfahrens auf gesetzlicher Grundlage (implizit: Stärkung des UNHCR)
Trotz der weiterhin miserablen Lebensbedingungen für Roma und andere Minderheitenangehörige im Kosovo wird seit Beginn des April wieder verstärkt dorthin abgeschoben. Auch ein Todesfall Ende des vergangenen Jahres, bei dem eine herzkranke Frau nach ihrer Abschiebung gestorben war, hat bei den Behörden zu keinerlei Umdenken geführt. In dieser Kleinen Anfrage erfragen wir den aktuellen Sachstand zu Abschiebungen in den Kosovo in den Jahren 2010 und 2011.
Seit Beginn 2009 gilt ein deutsch-syrisches Abkommen, das Abschiebungen nach Syrien erleichtern soll. Davon betroffen sind auch abgelehnte Asylbewerber, denen in Syrien allein wegen der Asylantragstellung Strafverfolgung droht. Trotz der derzeitigen Spannungen in Syrien und des gewaltsamen Vorgehens gegen die Opposition werden auch aktuell Abschiebungen durchgeführt. Dabei ist selbst das Schicksal von Menschen, die schon vor Monaten abgeschoben wurden, immer noch unklar.