Arzneimittel helfen vielen Menschen, Krankheiten effektiv zu bekämpfen. Sie gehören aber auch alljährlich zu den größten Kostentreibern im Gesundheitssystem. Die gesetzlichen Krankenkassen gaben im Jahr 2009 31 Milliarden Euro für Arzneimittel aus. Die Patientinnen und Patienten werden durch hohe Zuzahlungen belastet – viele auch überlastet. Die meisten nicht verschreibungspflichtigen Präparate müssen zudem komplett aus eigener Tasche bezahlt werden, selbst wenn sie ärztlich verordnet werden.
Über sechs Milliarden Euro Mehrwertsteuer werden über die Apotheken für den Fiskus eingenommen. Außer Dänemark und Bulgarien erheben alle Länder in Europa für erstattungsfähige Medikamente eine niedrigere oder gar keine Mehrwertsteuer.
Neben einer begrüßenswerten Entwicklung hin zu besseren Arzneimitteltherapien im Sinne des medizinischen Fortschritts werden die Kosten der Krankassen durch überteuerte und nur scheinbar innovative Medikamente künstlich in die Höhe getrieben. Bis jetzt wurden keine ausreichend wirksamen Regelungen eingeführt, um den Anstieg der Arzneimittelkosten aufhalten zu können. Die bestehenden Bestimmungen sind kleinteilig, in der Praxis für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker kaum zu durchschauen und vor allem nicht ausreichend in ihrer Wirkung. Die letzte Arzneimittelreform von 2010 bleibt trotz sinnvollem Ansatz auf halbem Wege stehen. Die Bundesregierung hat den Pharmakonzernen zu viele Zugeständnisse gemacht, als dass tatsächlich die gewünschten Effekte erzielt werden könnten.
Die Fraktion DIE LINKE will, dass alle Patientinnen und Patienten mit hochwertigen Arzneimitteln nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft versorgt werden – unabhängig von ihrem Einkommen und ihrer Erkrankung. Unnötig häufige Wechsel der Präparate sollen vermieden werden. Rabattverträge zwischen Hersteller und Krankenkasse lehnt die Fraktion DIE LINKE wegen ihrer Intransparenz und negativen Auswirkungen auf die Therapietreue der Patientinnen und Patienten ab. Die Gefahr von Gesundheitsschäden aufgrund einer falschen Einnahme kann durch keinen Rabatt für die Kassen aufgewogen werden. Im Gegenteil: Fehlversorgung führt auch wieder zu neuen Behandlungskosten.
Stattdessen soll jedes Arzneimittel nur so viel kosten, wie es auch den Patientinnen und Patienten auch wirklich hilft. Scheininnovationen lohnen sich damit nicht mehr, der medizinische Fortschritt bleibt bezahlbar. Eine Positivliste soll sicherstellen, dass der Arzt/die Ärztin nur Präparate verordnet, die nach dem aktuellen Stand des Wissens sinnvoll sind. Zusätzlich wollen wir die Mehrwertsteuer für apothekenpflichtige Arzneimittel von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent reduzieren. Damit könnten die Krankenkassen um ca. 3 Milliarden Euro entlastet werden.
Die Fraktion DIE LINKE will alle Zuzahlungen abschaffen, weil sie allein vom Versicherten und unabhängig von seinem Einkommen erhoben werden. Sie sind damit in ihrer Wirkung unsozial, denn arme Menschen bezahlen den gleichen Betrag wie reiche. Zuzahlungen bergen für einkommensschwache Menschen das Risiko, dass notwendige Arztbesuche aufgrund der Praxisgebühr unterbleiben oder wichtige Medikamente nicht eingenommen werden. Mit einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung kann das Gesundheitssystem solidarisch und stabil finanziert werden.
Der Einfluss der Pharmaindustrie ist auf allen Ebenen zurückzudrängen. Arzneimittelwerbung vermittelt ein einseitiges Bild und verschweigt die Risiken, die mit Arzneimitteln einhergehen. Das beeinflusst nicht nur Patientinnen und Patienten negativ, sondern auch Ärztinnen und Ärzte. Wir fordern ein weitgehendes Werbeverbot für Arzneimittel. Ärztinnen und Ärzte dürfen von der Industrie nicht für das Verordnen bestimmter Arzneimittel belohnt werden. Ein öffentliches Studienregister soll gewährleisten, dass das vorhandene Wissen allen zugutekommt.
Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort wieder einmal, dass Armut und Gesundheit eng miteinander verknüpft sind. Unsere Forderung, die Zuzahlungen inkl. der Praxisgebühr abzuschaffen, folgt dem Gedanken, dass pauschale, einkommensunabhängige Zahlungen die gesundheitliche Ungleichheit erhöhen. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bewirkt ebenfalls eine regressive Belastung, da sich Gutverdienende aus der Solidarität verabschieden können. Die BBG ist daher deutlich zu erhöhen.
Der Antrag enthält ein Konzept für eine nutzenorientierte Preisbildung bei Arzneimitteln. Bislang gibt es keinerlei Regelungen zur Begrenzung insbesondere von neuartigen Arzneimitteln. Wir fordern ein Preisbildungssystem, das sich maßgeblich am nachgewiesenen Nutzen für Patientinnen und Patienten orientiert. Dafür sind zulassungsbegleitende Studien vorgesehen, deren Inhalt und Veröffentlichung zur Vermeidung von Verzerrungen behördlich vorgeschrieben werden.
Auf unsere Kleine Anfrage vom Februar 2010 (BT-Drs. 17/850) hat die Bundesregierung nur höchst unvollständig geantwortet. Da sie sich durch Aussagen des Staatsekretärs Daniel Bahr inzwischen zum Teil selbst widersprochen hat, wiederholen wir die diesbezüglichen Fragen und geben der Regierung damit die Möglichkeit zur Klarstellung. Der zweite Teil ruft die aktuellen Vorhaben der Bundesregierung im Arzneimittelbereich ab und demonstriert deren Unzulänglichkeiten.
Insbesondere für patentgeschützte Medikamente dürfen Pharma-Konzerne in Deutschland ”Mondpreise” verlangen. Auch die Koalition hat ein Gesetzespaket angekündigt, das hier eingreifen soll. Zu befürchten ist ein Konzept nahe bei den Pharmaunternehmen. Wir stellen eigene Vorstellungen dagegen und verweisen auf weitere zentrale Elemente, mit denen die Pharmaindustrie den Absatz von Arzneimitteln ankurbelt: die Manipulation von Forschung und die Beeinflussung von ÄrztInnen und PatientInnen.
DIE LINKE beantragt 500 Millionen Euro für die Förderung der nicht-kommerziellen Pharma-Forschung.