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Arbeitslosengeld I

 

Angst vor Arbeitslosigkeit ist weit verbreitet. Wer seinen Job verliert, stürzt seit den Hartz-Gesetzen in der Mehrzahl nach zwölf Monaten vom Arbeitslosengeld I auf Hartz IV-Niveau ab. Das Arbeitslosengeld I beträgt immerhin 60 Prozent des letzten Nettolohns, mit Kindern 67 Prozent. Dagegen bedeutet das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, nur noch 364 Euro pro Monat für einen alleinstehenden Single oder Alleinstehend mit Kind zuzüglich , durch den Leistungsträger für angemessen erachtete, Wohn-kosten. Damit kann der Lebensstandard nicht gehalten werden, es erfolgt der Absturz in die Armut. Gleichzeitig erfolgt bereits nach zwölf Monaten die Aussortierung als „Langzeitarbeitsloser“ und „Sozialfall“. Ältere Erwerbslose mit vielen Beitragsjahren bekommen geringfügig länger Arbeitslosengeld I. So bekommt, wer älter als 50 Jahre ist, im Höchstfall 15 Monate seine Leistung. Über Fünfundfünfzigjährige beziehen längstens 18 Monate und wer älter als 58 Jahre ist, erhält maximal 24 Monate Arbeitslosengeld I.

Kurze Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld I sollen Erwerbslose dazu bringen, eine angebotene Arbeit auch bei schlechter Bezahlung anzunehmen. Sonst droht der Absturz in Hartz IV. Die Angst vor dem sozialen Abstieg soll die Beschäftigten disziplinieren, „freiwilligen“ Lohnverzicht und längeres Arbeiten „fördern“. Die gleichzeitige Ausbreitung von Niedriglohnjobs belegt den zweifelhaften Erfolg dieser Politik. Insbesondere Ältere sind die Verlierer. Wer vorher über viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, wird durch kurze Bezugszeiten enteignet. Er bekommt nicht einmal seine Beiträge als Leistung zurück. Zudem werden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit zunehmendem Alter nicht besser. Die Gefahr des sozialen Abstiegs aber wird größer.

Die Arbeitslosenversicherung hat für die Fraktion DIE LINKE die Aufgabe, im Fall der Arbeitslosigkeit den Lebensstandard abzusichern. Würde  das Arbeitslosengeld I länger gezahlt werden , hätten Erwerbslose auch länger Zeit, sich nach einer guten Arbeit umzusehen. Sie wären nicht gezwungen, das erstbeste Angebot anzunehmen. Wer gute Arbeit will, darf beim Arbeitslosengeld nicht sparen. Die Fraktion DIE LINKE fordert längere Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld I. Gleichzeitig müssen für Menschen, die nur kurze Beitragszeiten aufweisen, Mindestansprüche definiert werden. Das bedeutet: Für Erwerbslose, die weniger als zwei Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollen wieder die Regelungen vor den Hartz-Gesetzen gelten. Wenn innerhalb der letzten drei Jahre zwei Jahre Beiträge abgeführt wurden, sollen unter 55jährige ein Jahr Arbeitslosengeld I bekommen. Menschen mit Behinderungen und über 55jährige sollen zwei Jahre und über 60jährige wiederum 30 Monate Arbeitslosengeld I erhalten. Für jedes weitere Beitragsjahr soll sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld I um einen Monat verlängern.


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