Die Grundprobleme der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2007/08 sind ungelöst. Jede neue Krisenzuspitzung bedroht deshalb immer wieder Millionen Menschen mit Arbeitslosigkeit und Armut. Die Regierung verschiebt seit Jahren Milliarden Euro an Steuergeldern an marode Banken und senkt die Steuern vor allem für Besserverdienende. Für den großen Teil der Menschen tut sie aber nichts. Den Beschäftigten wird verwehrt, über die Sicherung ihrer Arbeitsplätze und Einkommen wirkungsvoll mitzuentscheiden. Arbeitslose müssen immer weiter ihren Lebensstandard senken. Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II wird nicht einmal das Nötigste zum Leben zugestanden. Kleine und mittelständische Unternehmen werden nicht ausreichend unterstützt und die Regierung unterlässt alles, um neue, sichere und gut entlohnte Arbeitsplätze zu schaffen.
Eine Zukunftsinitiative zur Überwindung der Krise? Fehlanzeige!
Nur die Fraktion DIE LINKE steht für ein sozial gerechtes Antikrisenprogramm mit den Kernforderungen:
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Belegschaften stärken - echte paritätische Mitbestimmung einführen und Beschäftigte an Unternehmen beteiligen
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Die paritätische Mitbestimmung ist in allen privaten, öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen ab einer Größe von 500 Beschäftigten einzuführen. Der Aufsichtsrat setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern und Vertreterinnen der Anteilseigner und Beschäftigten zusammen.
Wesentliche Entscheidungen der Unternehmensführung können nur mit Zustimmung des paritätisch besetzten Aufsichtsrats getroffen werden. Hierzu gehören die Verlegung von Betrieben und Betriebsteilen, die Zusammenlegung oder Spaltung von Unternehmen und Betrieben, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen sowie der Kauf eigener Aktien, Kreditaufnahmen, Übernahmen anderer Unternehmen oder Anteile anderer Unternehmen sowie der Verkauf und die Schließung von Betrieben oder Betriebsteilen.
Bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Belegschaft steht vorher eine Belegschaftsabstimmung an. Solchen Entscheidungen müssen zudem mindestens zwei Drittel des Aufsichtsrates zustimmen.
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Fließen staatliche Hilfen an ein Unternehmen, erhalten die Belegschaften Eigentumsrechte (Anteile am Unternehmen) in Höhe der staatlichen Leistungen. Verzichten Beschäftigte zu Gunsten von Unternehmen auf Lohn, erhalten sie im Gegenzug ebenfalls Eigentumsrechte. Das Beteiligungsgebot gilt für Unternehmen jeder Größe. Die Beteiligung der Belegschaften kann bis zu 49 Prozent betragen.
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In die Zukunft investieren - Arbeitsplätze in sozial fortschrittlichen und ökologisch nachhaltigen Bereichen erhalten und schaffen
Zur sozial-ökologischen Entwicklung industrieller Strukturen wird ein mit 100 Milliarden Euro ausgestatteter Zukunftsfonds geschaffen. Der Fonds unterstützt Unternehmen mit Krediten und Beteiligungen bei der Umstellung der Produktion auf energie- und rohstoffeffiziente Verfahren und Qualitätsprodukte. Die Angebote des Fonds richten sich ausdrücklich auch an kleinere und mittlere Unternehmen.
Die Gelder werden nur gewährt, wenn die Beschäftigung auf hohem Niveau gesichert wird und es sinnvolle sozial-ökologische Innovation gibt. Die Belegschaftsbeteiligung soll zielgerichtet die Geschäftspolitik beeinflussen.
Zur demokratischen Kontrolle der Mittelvergabe wird die Leitung des Zukunftsfonds mit Vertreterinnen und Vertretern der öffentliche Hand, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Umweltschutzorganisationen, Unternehmerverbände und anderer gesellschaftliche Gruppen besetzt.
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Soziale Dienstleistungslücke schließen - Öffentlichen Dienst ausbauen
Soziale Dienstleistungen in den Bereichen Familienfürsorge, Kinderbetreuung, Altenpflege, Bildung, Gesundheit, Sozialwesen und Kultur werden deutlich ausgeweitet. Dazu werden eine Million zusätzliche unbefristete und tariflich entlohnte Arbeitsplätze geschaffen. Derzeit befristete Stellen werden entfristet.
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Krisenfolgen abfedern - Schutzschirm für Menschen spannen
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Zusätzlich werden 500.000 öffentlich geförderte Arbeitsplätze geschaffen, die tariflich bzw. branchen- oder ortsüblich, mindestens aber mit einem Bruttogehalt von 1.400 Euro entlohnt werden.
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Der Bezug von Arbeitslosengeld I wird verlängert, indem für jedes Jahr Beitragszahlung ein Anspruch auf einen Monat Arbeitslosengeld entsteht. Für Arbeitslose, die keine ausreichenden Beitragsjahre vorweisen, wird eine Mindestabsicherung im Rahmen des SGB III eingeführt. Sie beträgt für Menschen unter 55 Jahre zwölf Monate, für Menschen über 55 Jahre 24 Monate und für Menschen über 60 Jahre 30 Monate.
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Das Arbeitslosengeld II wird sofort auf 435 Euro angehoben. Allen Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosgeld II stehen dieselben arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente zur Verfügung wie den Beziehern von Arbeitslosengeld I. Der Regelsatz für hilfebedürftige Kinder wird angehoben bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres auf 276 Euro, ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 332 Euro und ab Beginn des 15. auf 358 Euro.
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Es wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,71 Euro wie in Frankreich eingeführt.
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Die wöchentliche Arbeitszeit wird verkürzt.
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Das Kurzarbeitergeld bei konjunkturellen und saisonalen Auftragsschwankungen sowie bei Umstrukturierung von Unternehmen wird auf 80 Prozent vom letzten Lohn erhöht, für Beschäftigte mit unterhaltsberechtigten Kindern auf 87 Prozent. Die Bezugsfrist wird auf maximal 24 Monate angehoben.
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Die Altersteilzeit wird umfassend gefördert.
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Lasten der Krise gerecht verteilen - Millionärsabgabe einführen
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Zur sozial ausgewogenen Finanzierung des Antikrisenprogramms ist mehr soziale Gerechtigkeit im Steuersystem notwendig. Hierzu wird in einem ersten Schritt eine Millionärsabgabe von 5 Prozent auf die Vermögen erhoben, die eine Million Euro übersteigen.
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Generell sind die Verursacher und Profiteuren der Wirtschafts- und Finanzkrise über eine Finanztransaktionsteuer, Bankenabgabe und die Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen endlich wirkungsvoll zur Kasse zu bitten.