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Alleinerziehende, Unterhaltsvorschuss für

 

20 Prozent aller Familien sind heute Einelternfamilien. Sie sind stärker als Paarelternfamilien von Armut bedroht. Nach aktuellen Informationen der Bundesregierung ist das Armutsrisiko von Alleinerziehenden sogar doppelt so hoch. Knapp 40 Prozent aller Alleinerziehenden leben mit ihren Kindern in Armut. Rund 93 Prozent aller Alleinerziehenden sind Frauen, etwa 7 Prozent sind Männer.

Die fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die schlechte Arbeitsmarktsituation machen es Alleinerziehenden besonders schwer, ihren eigenen Unterhalt und den ihrer Kinder zu finanzieren. Viele Alleinerziehende sind nur deshalb arbeitslos oder teilzeitbeschäftigt, weil keine angemessene Kinderbetreuung zur Verfügung steht.

Besonders schwierig wird die Situation, wenn der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird bzw. nicht gezahlt werden kann. Um ausfallende Unterhaltszahlungen zumindest teilweise auszugleichen, existiert das Unterhaltsvorschussgesetz. Die Mehrheit der Alleinerziehenden ist aber wegen der Gestaltung des Unterhaltsvorschussgesetzes von der Entlastung durch den Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen. Denn die Dauer der Leistungen ist auf maximal 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes begrenzt. Ist der Leistungsrahmen ausgeschöpft, sind die Familien gezwungen, ganz ohne Unterhaltszahlungen auszukommen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert:

  • der Unterhaltsvorschuss soll künftig bei Bedarf bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden;
  • die derzeit geltende Höchstgrenze von 72 Monaten soll entfallen;
  • das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.

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