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Finanztransaktionssteuer

Die rasante Expansion der Finanzmärkte während der letzten Jahrzehnte hat zur größten internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise seit den 1930er Jahren geführt. Maßlose Spekulationen, die zunehmende Komplexität der Finanzinstrumente und die Geschwindigkeit, mit der Finanztransaktionen heutzutage abgewickelt werden, sind zu einer massiven Bedrohung der ökonomischen Stabilität und der Demokratie geworden.

Ein Instrument zur Zurückdrängung und teilweisen Umkehrung dieser Fehlentwicklung ist die Einführung einer Steuer auf alle börslichen und außerbörslichen Wertpapierumsätze, Derivate- und Devisenumsätze – zusammenfassend kurz Finanztransaktionssteuer genannt.

Die Finanztransaktionsteuer ist die Bündelung zweier Steuern, nämlich der Börsenumsatzsteuer einerseits und der sogenannten „Tobin-Steuer“ andererseits. Die Börsenumsatzsteuer besteuert den Kauf- und Verkauf unterschiedlicher Wertpapiere (vor allem Aktien und Anleihen) an Börsen. Die Tobin-Steuer ist nach dem Nobelpreisträger James Tobin benannt, der 1978 eine Besteuerung von Umsätzen auf Devisenmärkten forderte. Tobin wollte damit „Sand ins Getriebe“ der Finanzmärkte streuen und Wechselkurse stabilisieren. Die Tobin-Steuer wird gerade von entwicklungspolitischen Organisationen häufig zur Finanzierung von Entwicklung und Armutsbekämpfung in den Ländern des Südens gefordert.

Im Konzept der Finanztransaktionsteuer sind beide Steuern zu einem einheitlichen Konzept zusammengefügt und dahingehend ergänzt, dass auch Käufe und Verkäufe von Währungen und Wertpapieren außerhalb von Börsen besteuert werden sollen. Diese Ergänzung ist erforderlich, um die Umgehung der Steuer zu verhindern, denn nicht nur Devisen, sondern auch Wertpapiere werden zunehmend außerbörslich gehandelt.

DIE LINKE fordert die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in Höhe von mindestens 0,05 Prozent. Längerfristiges Ziel muss eine weltweite Einführung sein, kurzfristig ist eine Einführung auf EU-Ebene möglich. Parallel zu den internationalen Verhandlungen soll die Finanztransaktionsteuer in Deutschland zunächst mit einem Steuersatz von mindestens 0,01 Prozent erhoben werden.

Die Einnahmen aus der Finanztransaktionsteuer sollen zu gleichen Teilen für den sozial-ökologischen Umbau unserer nicht-nachhaltigen Industriegesellschaft einerseits und den internationalen Umwelt- und Klimaschutz und die Finanzierung von Entwicklung andererseits eingesetzt werden.

Hinsichtlich der zu erwartenden Steuereinnahmen gibt es sehr fundierte Berechnungen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO). Auf Grundlage der Umsätze des Jahres 2007 und für den Steuersatz von 0,01 Prozent ergäben sich allein aus der Besteuerung von Wertpapiertransaktionen Steuereinnahmen in Deutschland von 10 bis 13 Mrd. Euro. Aus der Besteuerung von Devisentransaktionen ergäben sich EU-weit Einnahmen von ca. 20-27 Mrd. Euro, an denen Deutschland anteilig beteiligt wäre. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass die Finanzmarktumsätze als Folge der Steuer empfindlich zurückgehen.


Mehr zu diesem Thema:

27.01.2010 – Antrag – Drucksache 17/518

Finanztransaktionsteuer international vorantreiben und national einführen

Die Bundeskanzlerin soll ihren bisher unverbindlichen Andeutungen klare Taten folgen lassen. Sie muss sich in internationalen Verhandlungen nachdrücklich für die Einführung der Finanztransaktionssteuer einsetzen. Nicht zuletzt der Glaubwürdigkeit halber soll die Finanztransaktionsteuer parallel im nationalen Alleingang mit einem Steuersatz von mindestens 0,01 Prozent in Deutschland eingeführt werden. Aufgrund des niedrigen Steuersatzes sind kaum Ausweichreaktionen zu erwarten.

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