Lobbyismus
Lobbyismus ist eine Methode der Einwirkung auf Entscheidungsträger und Entscheidungsprozesse durch Information im Rahmen einer festgelegten Strategie. Es handelt sich um Beeinflussungen einzelner Sachentscheidungen.In demokratischen Gesellschaften beruhen politische Entscheidungen immer auf Prozessen, an denen zahlreiche Akteure mitwirken. Interessenvertretung spielt eine bedeutende Rolle im offenen Dialog. Sie stellt eine wichtige Informationsquelle der Politik dar. Potentiell Betroffene können während des Gesetzgebungsverfahrens ihre Interessen äußern, damit die Politik diese auch berücksichtigen kann. Diese an sich positive Erscheinung hat aber dazu geführt, dass Verbände oder Konzerne auf die politischen Institutionen und Personen berufsmäßig und mit großem Aufwand in ihrem Sinne den Einfluss so ausüben, dass entgegenstehende Interessen nicht mehr berücksichtigt werden. Daraus folgt im Ergebnis ein Mangel an Demokratie.
Die übermäßige Einflussnahme solcher Lobbyisten auf die Politik ist zur Normalität geworden. Die Verflechtung von Politik und Wirtschaft wird immer größer. Sie reicht sogar soweit, dass Lobbyisten sich „ihre eigenen“ Gesetze schreiben. Dies ist unverschämt und verfassungsrechtlich bedenklich. Das Schlimme ist: Der Bundestag in seiner Gesamtheit überprüft die Gesetzentwürfe der Regierung nicht mehr richtig. So setzen sich die Lobbyisten letztlich durch. Wenn die Parlamentarier von vornherein wüssten, wer mit welchem konkreten Interesse in welchem Zeitpunkt auf die Gesetzgebung Einfluss genommen hat, dann könnten sie besser prüfen und wären mitunter vorsichtiger. Bürgerinnen und Bürger könnten entsprechenden Druck auf die Politik ausüben.
Die Gesetzgebung in einem demokratischen Rechtsstaat muss auf einem voll und ganz durchschaubaren Willensbildungsprozess beruhen. Die Abgeordneten sollen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten. Sie sind also darauf angewiesen, mit Interessenvertreter/innen zu sprechen. Ob die dadurch notwendig entstehende Einflussnahme dieser Interessenvertreter/innen auf die Politik dann legitim ist oder nicht, hängt deshalb entscheidend davon ab, ob sie öffentlich, transparent und daher nachvollziehbar erfolgt.
Alle Interessenvertreter/innen (Lobbyisten) müssten ja eigentlich davon profitieren, ihre Positionen und ihren Versuch der Einflussnahme öffentlich zu machen. Damit würden sie denjenigen, die gleiche Interessen haben, zeigen, dass sie sich einsetzen. Dies gilt auch für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter gesellschaftlicher Gruppen, die ihre Forderungen durch überzeugende Argumente und Informationen untermauern können. Wer allerdings mit Hilfe verdeckten politischen Einflusses Interessen durchzusetzen versucht, der hat keine Interesse an Öffentlichkeit. Solche Interessenvertretung verletzt die Grundregeln der demokratischen Willensbildung. Ein verpflichtendes Lobbyistenregister würde der Gefahr entgegenwirken, dass Parlamentarier oder die Regierung einzelne Interessen sachfremd und willkürlich bevorzugen. Denn dann hätte die Bevölkerung die Möglichkeit, das zu hinterfragen und zu bewerten.
DIE LINKE fordert:
- die Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters, in das sich alle Lobbyisten eintragen müssen. In diesem Register sollen die Lobbyisten die Aufwendungen für ihre Lobbyarbeit und deren Nutznießerinnen und Nutznießer offenlegen. Soweit sie nicht im eigenen Interesse handeln, müssen sie ihre Auftraggeberinnen und Auftraggeber und deren Aufwendungen offenlegen.
- das Register im Internet öffentlich zu machen, damit alle nachvollziehen können, welche Personen, Verbände, Unternehmen und Interessengruppen auf gesetzliche Regelungen und behördliche Maßnahmen und Vorgehensweisen Einfluss haben und welche Informationen auf welchen Wegen wen beeinflussen können oder sollen;
- Gesetzentwürfe und andere parlamentarische Initiativen allen gleichberechtigt zugänglich zu machen. Sobald eine außerhalb der Bundesregierung oder der einzelnen Ministerien stehende Person einen Gesetzentwurf erhält, muss dieser mittels Internet allen Interessierten zugänglich gemacht werden.
- bei öffentlichen Anhörungen zu parlamentarischen Initiativen die benannten Sachverständigen und ihre Stellungnahmen umgehend im Internet zu veröffentlichen;
- die Pflicht zu einem schriftlichen Vermerk, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lobbyorganisationen bzw. Unternehmen an Ministerien ausgeliehen werden und dort beratend oder anderweitig an parlamentarischen Initiativen der Bundesregierung beteiligt sind. Der Vermerk soll sowohl im Lobbyistenregister, als auch in der jeweiligen parlamentarischen Initiative erfolgen
- Die Einrichtung einer Stelle mit Ombudsmann-Funktionen beim Deutschen Bundestag für die Führung des Registers und die Durchsetzung von Sanktionsmöglichkeiten. Diese Stelle soll das Register verwalten, Hinweise auf mögliche Verstöße entgegennehmen und überprüfen, eigenständig Prüfungen durchführen und bei Pflichtverstößen Sanktionen festsetzen.
- in den Ländern ebenfalls entsprechende Lobbyistenregister einzuführen, die auch Lobbyismus auf kommunaler Ebene erfassen;
- an der Ausgestaltung des auf europäischer Ebene geplanten, zunächst freiwilligen, Registers mitzuarbeiten, damit dieses analoge Regelungen zum deutschen Lobbyistenregister enthält;
- sich dafür einzusetzen, dass das europäische Lobbyistenregister nach Ablauf der einjährigen Probezeit in ein verpflichtendes Register umgewandelt wird;
- Spenden von juristischen Personen an Parteien zu verbieten
Übrigens: DIE LINKE ist die einzige Partei im Deutschen Bundestag, die keine „Dankeschön-Spenden“ von Banken und Großunternehmen erhält.
Mehr zu diesem Thema:
10.03.2008 – Antrag – Drucksache 16/8453
Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters
Durch Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters soll Transparenz hinsichtlich des Einflusses von Interessengruppen aller Art auf Gesetzgebung und Verwaltung hergestellt werden. Mehr (PDF)29.11.2007 – Änderungsantrag – Drucksache 16/7333
Änderungsantrag zum Haushaltsplan - (eindeutige Regeln gegen Lobby-Gruppen)
In Ministerien und Kanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die gleichzeitig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Die Abgesandten wirken zum Teil direkt an der Erstellung von Gesetzesentwürfen mit. Lobby-Gruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchsetzen. Sich darüber öffentlich empört zu zeigen reicht nicht aus. Die Exekutive kann nur durch eindeutige Regeln von Lobby-Druck entlastet werden. Mehr (PDF)30.04.2007 – Kleine Anfrage – Drucksache 16/5203
Institutionalisierter Lobbyismus
Weiterführung der in den Medien viel beachteten Ausseindersetzung mit dem Lobbyismus innerhalb der Bundesministerien. Dabei wird ein neuer Aspekt betrachtet: der Lobbyismus über Kommissionen und anderen Beratergremien der Bundesregierung. Mehr (PDF) /// Für diese Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache 16/5406 vor. Antwort lesen (PDF)28.02.2007 – Antrag – Drucksache 16/4488
Verzicht auf Sponsoring
Die Bundesregierung darf nicht das Ansehen des Staates aufs Spiel setzen. Sie muss ganz auf das Sponsoring in der Bundesverwaltung verzichten, um jeden Anschein zu vermeiden, dass Sponsoren Regierungshandeln beeinflussen und damit über die Politik entscheiden. Mehr (PDF)08.03.2006 – Antrag – Drucksache 16/846
