
- Es gilt das gesprochene Wort! -
Die gängigen Deutungen
Die allgemeine Redewendung „Euro-Krise“ legt nahe, dass wir es mit einer Währungskrise zu tun hätten. Das ist nun aber erst einmal nicht der Fall. Noch hat keine massive Kapitalflucht aus dem Euro-Raum in andere Währungen stattgefunden. Allerdings, was nicht ist, kann ja noch werden.
Die Standard-Deutung der gegenwärtigen Krise legt nahe, dass wir es mit einer Staatsschuldenkrise zu tun hätten. Das gängige Rezept lautet daher, die öffentlichen Ausgaben, und das sind neben Investitionen und Bildungsausgaben auch Sozialleistungen und Gehälter im öffentlichen Dienst, drastisch abzusenken. Dabei wird zweierlei übersehen. Erstens, eine drastische Absenkung öffentlicher Ausgaben führt zu einer abrupt nachlassenden Binnennachfrage und wirkt daher wachstumsfeindlich. Damit gehen dem Staatswesen Einnahmen, insbesondere Steuereinnahmen, verloren, das Defizit vergrößert sich. In Griechenland hat die Ausgabensenkungspolitik zu einem Anwachsen der Staatsschulden um 60 Mrd. Euro bzw. 20 Prozent geführt. Dabei wird auch gern übersehen, dass Länder wie Irland oder Spanien hinsichtlich ihrer Schuldenquote einst neoliberale „Musterstaaten“ waren. Erst die Finanzkrise hat, ebenso wie in Griechenland, die Staatsschulden derart ansteigen lassen.
Dass durch Ausgabensenkung die Binnennachfrage gedrosselt wird, sieht die herrschende Doktrin auch, sie empfiehlt daher Maßnahmen zur Steigerung der „Wettbewerbsfähigkeit“. „Wettbewerbsfähigkeit“ ist aber nur ein anderes Wort für billigere Angebote und damit Exportorientierung.
Aber nicht alle Volkswirtschaften können hauptsächlich exportieren. Wenn Deutschland, als starke Exportnation, Leistungsbilanzüberschüsse erzielt, muss es immer auch Importe anderswo geben, die dort bezahlbar sein müssen. An diesem Punkt wird diese Krisendeutung, mitsamt dem zugehörigen Therapievorschlag, inkonsistent.
Will man diese Inkonsistenz beseitigen, muss man auf den Zusammenhang zwischen Leistungsbilanzüberschuss und Verschuldung, aber auch zur Lohnentwicklung, reflektieren. Verschuldung infolge von Leistungsbilanzdefiziten kann als private Massenverschuldung auftreten. Das löste im Übrigen die Finanzkrise zunächst in den USA aus. Oder sie tritt eben als öffentliche Verschuldung auf. Wie aber erzielen Überschussstaaten Leistungsbilanzüberschüsse? Indem sie mehr exportieren als importieren. Dieses Mehr besteht aber zumindest in Deutschland aufgrund einer Senkung der Lohnstückkosten infolge einer fallenden Reallohnentwicklung sowie einer unsozialen Steuerpolitik.
Das Ungleichgewicht in den Leistungsbilanzen hat eine wesentliche Ursache in Ungleichgewichten der Primärverteilung. An dieser Stelle muss eine Krisenbekämpfungsstrategie ansetzen. Koordiniert werden dürfen in der Eurozone nicht nur die sogenannten „Stabilitätskriterien“ Inflationsrate und öffentliche Verschuldung, sondern auch Besteuerung, Lohnentwicklung und Sozialausgaben.
D i e I n s t i t u t i o n e n d e r „ E u r o - R e t t u n g “
Um was es sich handelt
Unter dem Ausdruck „Euro-Rettungsschirm“ versammeln sich mehrere Maßnahmebündel, insbesondere aber die EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität), der als EFSF-Nachfolger konzipierte ESM (Europäischer Stabilisierungsmechanismus) und – als völkerrechtlicher Vertrag – der Fiskalpakt.
Der ESM soll ein Kreditvolumen von 500 Milliarden Euro bereitstellen können. Aufgrund der fortschreitenden Krise wurde aber beschlossen, die bisher vergebenen Kredite durch die EFSF in Höhe von rund 200 Milliarden Euro nicht auf das Kreditvolumen des ESM zu übertragen, d.h. den über den ESM zur Verfügung stehenden Betrag nicht um diese Summe zu reduzieren. Außerdem können in einer Übergangszeit bis Juni 2013 im Notfall auch die noch nicht vergebenen Mittel der EFSF von gut 200 Mrd. Euro zusätzlich vergeben werden.
Finanzieren muss sich der ESM an den Finanzmärkten. Um ein gutes Rating zu bekommen, wird eine Haftungssumme verlangt, die über dem Rahmen des Kreditvolumens liegt, den der ESM bereitstellen will, nämlich 700 Milliarden Euro. Davon sind 80 Milliarden Euro als Direkteinzahlung durch die Euroländer aufzubringen, anteilig nach ihrem Kapitalanteil an der EZB. Das belastet natürlich die Staatshaushalte. Für die Bundesrepublik Deutschland wären das 21,7 Milliarden. Die restlichen 620 Milliarden müssen durch Kredite, für die die Eurostaaten haften, bereitgestellt werden. Durch die Verknüpfung mit dem Fiskalpakt werden dramatische Kürzungsprogramme zur Pflicht.
Der Fiskalpakt ist ein völkerrechtlicher, zwischenstaatlicher, Vertrag, der neben dem Lissabon-Vertrag existiert und zwischen fast allen EU-Mitgliedstaaten vereinbart worden ist. Die Ausnahmen sind Großbritannien und Tschechien. In Kraft tritt dieser Vertrag bereits mit der Ratifizierung durch 12 der insgesamt 17 Euroländer. Damit soll das „Volksabstimmungsrisiko“ ausgebremst werden. Der Vertrag legt die Vertragsstaaten auf einen Abbau der Staatsverschuldung fest. Die Zielkriterien sind eine gesamtstaatliche Schuldenquote von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) als Obergrenze (Deutschland hat derzeit eine Quote von 81,2 Prozent), sowie eine strukturelle Neuverschuldung von 0,5 Prozent des (BIP). Die strukturelle Neuverschuldung ist eine volkswirtschaftliche Größe, die dadurch gebildet wird, dass aus der realen Neuverschuldung die konjunkturellen Einflüsse herausgerechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Größe nicht nur von den realen Ausgangsdaten abhängig ist, sondern von der gewählten Berechnungsmethode. Schließlich legt der Vertrag eine Schuldenabbauregel fest, die 1/20-Regel. Sobald der Schuldenstand die 60Prozent-Obergrenze überschreitet, muss die Differenz zur Obergrenze jährlich durchschnittlich um 1/20 der Schuldenquote abgebaut werden.
Wenn ein Vertragsstaat seinen aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommt, wird automatisch ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Kommission muss dann die Haushaltsplanung vorgelegt werden, gegen die sie ein Veto einlegen kann. Das Europäische Parlament spielt dabei keine Rolle, es sitzt nicht einmal am „Katzentisch“.
Aber es gab eine Einwendung durch das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesregierung war der Auffassung, ihrer Informationspflicht gegenüber dem Bundestag nicht nachkommen zu müssen, da es sich um keine EU-Angelegenheit handele würde. Das BVerfG teilte der Bundesregierung allerdings mit, dass es die Dinge anders sehe. Das war ein Wink mit dem Zaunpfahl.
Die Verteilung von Lasten und Gewinnen
Staatsverschuldung ist aus anderer Sicht allerdings ein Problem. Sie trägt zur privaten Aneignung des Reichtums, also einer sozial ungerechten Verteilung des Nationaleinkommens bei. Von den 73 Milliarden Euro, die aus dem ersten „Hilfspaket“ an Griechenland ausgezahlt worden sind, flossen seit April 2010 rund 70 Milliarden direkt in die Hände von Banken und anderen privaten Gläubigern. Verschärfend kommt hinzu, dass die Kredite der EU an Kürzungsprogramme geknüpft sind, die die griechische Bevölkerung für ihre angebliche „Rettung“ teuer bezahlen muss. Resultat: Die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei über 50 Prozent und die Wirtschaft ist inzwischen um rund 20 Prozent eingebrochen. Ein sinnloses Opfer, denn durch Rezession und gesunkene Steuereinnahmen ist die Verschuldung des griechischen Staates weiter gestiegen und die Rückzahlung der Darlehen nur durch die Aufnahme neuer Kredite überhaupt denkbar.
Die schlechten Zukunftsaussichten der Sozialen Demokratie
Bereits unmittelbar, durch rabiate Kürzungspolitiken, wird Sozialabbau eingeleitet. Hinzu kommt: Durch Inkrafttreten des Fiskalpakts müsste in Deutschland schneller und radikaler in den öffentlichen Haushalten gekürzt werden. Das liegt daran, dass die bisherigen Vorgaben der deutschen Schuldenbremse von den Ländern erst 2020 und vom Bund 2016 hätten eingehalten werden müssen. Diese Übergangsregeln würden durch den Fiskalvertrag wegfallen. Die neue Schuldenbremse gilt gleich. Zweitens enthält die deutsche Schuldenbremse keine 1/20-Regel zum Abbau bestehender Schulden. Deutschland liegt rund 20 Prozentpunkte über dem im Fiskalvertrag festgelegten Richtwert. Das erfordert zusätzliche Kürzungen. Drittens sind die Möglichkeiten, aus konjunkturellen Gründen vom Neuverschuldungsverbot abweichen zu können, im Fiskalpakt deutlich eingeschränkt worden. Viertens umfasst der Fiskalpakt auch die Kommunen. Insgesamt müsste Deutschland bei Inkrafttreten des Fiskalpakts mindestens rund 25 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich einsparen, um den Schuldenabbau erreichen zu können. Das entspricht ungefähr der kompletten Summe, die der Bund jährlich für Hartz IV ausgibt. Natürlich kann die Wirtschaftsleistung wachsen, so dass sich die Summe reduzierte. In Zukunft ist das aber nicht einschätzbar. Ein gewaltiges Risiko bleibt. Niemand aus der Regierung sagt, wie und wo die Einsparung erfolgen soll.
Aber auch grundsätzliche Demokratieerwägungen sind hier einschlägig. Soziale Demokratie bedeutet immer, dass ein demokratisch verfasster Staat auf sich selbst regulierend einwirken kann, um Ziele wie soziale Gerechtigkeit, demokratische Steuerung ökonomischer Prozesse, demokratische Einhegung ökonomischer Machtballungen verfolgen zu können. Mit dem Sozialstaatsprinzip, den Vergesellschaftungsoptionen und dem Demokratieprinzip hat sich die Bundesrepublik im Grundgesetz auf die soziale Demokratie festgelegt. Durch die Beschränkung, eigentlich Kappung des eigenständigen Haushaltsrechts der Parlamente, beraubt sich die Bundesrepublik eines der zentralen Elemente einer demokratischen und sozialstaatlichen Verfassung. Solche Souveränitätsrechte dürfen nicht übertragen werden. Im Übrigens verbietet das Demokratieprinzip die Übertragung auf Strukturen von geringerem Niveau demokratischer Willensbildung. Das aber ist der Fall. Zu Recht meinte Kurt Beck (SPD) kürzlich noch im Bundesrat, dass man die Rede von einem „Staatsstreich“ sehr ernst nehmen müsse. Jetzt hat er sich dazu entschieden, beim Staatsstreich mitzumachen.
Ein Mosaikstein in der Institutionalisierung der „Euro-Rettung“ ist das sogenannte „Neuner-Gremium“. Aber hier kann man sehr gut zeigen, wie viel Demokratie zulässig ist, damit die Märkte sich nicht gestört fühlen. Es handelt sich um ein Geheimgremium aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses, das über Ankäufe an Sekundärmärkten befinden darf, wenn diese dringend geboten sind. Ursprünglich sollte es noch mit einigen Kompetenzen mehr ausgestattet sein, nämlich so ziemlich alles beschließen, was im Zuge der Euro-Rettung Aufgabe eigentlich des Bundestages wäre. Man muss sich die Dimension klar machen. Deutschland hat einen Haftungsanteil an der EFSF und dem ESM, das die Größe eines Bundeshaushalts übersteigt. Das sollte in den Händen von neun Leutchen liegen. Es ist klar, dass das Bundesverfassungsgericht dieser parlamentarischen Selbstentmachtung seinen uneingeschränkten Segen verweigern musste. Zwar hat es das Gremium nicht völlig gekippt, aber deutlich eingeschränkt. Die Bundesregierung hat es nun amtlich, dass sie Konflikte mit der Verfassung sucht.
Alternativen
Alternativen gibt es immer. Wichtig ist, dass die Staatsfinanzierung von den Finanzmärkten abgekoppelt werden muss. Der Umweg der Staatsfinanzierung muss beseitigt werden. Private Banken finanzieren sich bei der EZB zu einem niedrigen Leitzins, um dann zu hohen „Risiko“-Zinsen Staatsanleihen zu erwerben – sie holen sich also Geld von Staaten, um es deutlich teurer den Staaten wieder zur Verfügung zu stellen. DIE LINKE hat dazu die Einrichtung einer öffentlichen Bank vorgeschlagen, die sich Geld bei der EZB leiht, um es in bestimmten Situationen an Staaten weiter zu verleihen. So verlieren Ratingagenturen und Finanzmärkte ihr Erpressungspotential und es kann ein Schuldenschnitt vorgenommen werden, ohne die Folgen eines negativen Ratings fürchten zu müssen. Eventuell führen dann Abschreibungen im Bankensystem zu einem Rekapitalisierungsbedarf. Dann ist aber die Vergesellschaftungsoption von privaten Großbanken – wie in Schweden vollzogen - ernsthaft zu diskutieren.
Wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in ernste Schwierigkeiten gerät, lässt man es ungerührt pleitegehen. Großbanken und Konzerne können sich gegenwärtig darauf verlassen, dass ihnen von staatlicher Seite selbst im Zeitalter des Neoliberalismus geholfen wird. Hier ist eine Sozialisierungsreife erreicht. Natürlich verursacht so etwas auch Kosten. Aber die würde es ohnehin geben. Nur bekommt man dann auch Gewinne, Profite. Deshalb ist die Frage der Vergesellschaftung hier aktuell.
Doch zurück zur Entkopplung der Staatsfinanzierung von den Finanzmärkten. Sie kann die Zinslast der Altschulden verringern. Damit kann eine niedrigere Neuverschuldung auch ohne sozial- und wirtschaftsfeindliche Kürzungsprogramme umgesetzt werden. Auf jeden Fall muss der Finanzsektor wieder stark reguliert werden, damit das Risiko erneuter Finanzkrisen minimiert wird.
Das Ziel solide finanzierter öffentlicher Haushalte lässt sich nicht mit sozial- und wachstumsfeindlichen Haushaltskürzungen erreichen, sondern nur unter Einbeziehung des exorbitant gewachsenen Reichtums, der sich immer mehr in wenigen Händen konzentriert. Die Millionäre, obwohl sie nur rund ein Prozent der Bevölkerung ausmachen, haben inzwischen die Hälfte des gesamten Geldvermögens bei sich angehäuft. Das ist ein riesiges soziales, wirtschaftliches und demokratisches Problem. Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland beläuft sich auf rund 4,7 Billionen Euro. Die gesamten Staatsschulden addieren sich auf zwei Billionen. Durch eine jährliche Besteuerung von Vermögen ab einer Million, eine weitere sozial gerechte Steuerreform und eine einmalige Vermögensabgabe ließen sich die öffentlichen Schulden ohne Haushalts- und Sozialkürzungen abbauen und darüber hinaus eine sozialere und ökologischere Zukunft gestalten.
Die Notbremse
DIE LINKE klagt gegen den Fiskalpakt und den ESM-Vertrag. Die politischen Gründe liegen darin, dass die wirtschaftspolitische Offenheit des Grundgesetzes beseitigt wird, indem eine europäische Schuldenbremse eingeführt wird, die auch durch verfassungsändernde Mehrheiten nicht mehr aufgehoben werden kann, und dass eines der zentralen demokratischen Rechte, das Haushaltsrecht des Bundestages deutlich eingeschränkt wird. Selbst Urteile des Bundesverfassungsgerichts könnten nur dann noch nationales Recht mit prägen, wenn das durch die Kommission genehmigt wird. Das ist die letzte Möglichkeit, diese Entwicklung noch zu stoppen.
W e s s e n D e m o k r a t i e ?
Was bedeutet „Demokratie“?
Rein sprachlich wird hier nach einer Eigentümerin bzw. einem Eigentümer der Demokratie gefragt. Hat die Demokratie wirklich Eigentümerinnen und Eigentümer oder fallen wir hier nur auf eine sprachliche Täuschung herein? Das Irritierende ist, dass die Frage nach Eigentümerinnen und Eigentümern der Demokratie kein Thema der Sprachphilosophie ist, sondern uns praktisch längst schon bedrängt.
In der Antike bis in die frühe Neuzeit wurde die Demokratie als die Herrschaft der Vielen bestimmt. Das bedeutete nicht die Herrschaft aller oder wenigstens der Mehrheit (Sklaven, Frauen, Zugewanderte galten nicht als Bürgerinnen und Bürger der Athener Polis). Es geschah aber in Abgrenzung zur Aristokratie (Herrschaft der Wenigen) und natürlich in Abgrenzung zur Monarchie (Herrschaft eines Einzigen), wobei es hier Misch- und Verfallsformen geben kann. Interessant ist, wenn wir schon auf die Antike zu sprechen kommen, eine Bestimmung des Thukydides, dem ersten wirklichen Historiker:
„Die Verfassung, die wir haben (...) heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist.“
Diese Bestimmung wird dem Athener Strategen Perikles in den Mund gelegt. Interessant ist hier das Wort Verfassung und Mehrheit der Bürger – nicht der Menschen. Es geht um die Organisation der politischen Willensbildung.
Dieses Motiv hat sich bis heute erhalten, findet aber wichtige Ergänzungen. War in der mittelalterlichen Theologie Gott der Souverän, die weltlichen Herrscher allenfalls so etwas wie Platzhalter des Gottgewollten, so erhält Souveränität durch den Prozess der Säkularisierung eine zwar säkulare, aber doch noch eigentümlich metaphysische Bedeutung. Es ist ausgerechnet der Reaktionär Carl Schmitt, der das bemerkt hat. Souveränität ist die außer- und vorrechtliche Fähigkeit eines wie auch immer strukturierten Gemeinwesens, Recht hervorzubringen. In der Spätaufklärung nimmt der Souveränitätsbegriff endlich die Gestalt der Volkssouveränität an. Wichtig dabei ist, dass „Gewaltenteilung“ zwar die Machtverteilung innerhalb eines institutionell gegliederten Gemeinwesens betrifft, nicht aber die Willensbildung durch das Volk beinträchtigen darf. Nehmen wir als Beispiel die Bundesangelegenheiten. Die Bundesregierung (Exekutive) kann zwar Vorlagen erstellen, aber keine Gesetze beschließen. Die Exekutive soll lediglich den Willen des Gesetzgebers vollziehen und letzterer kontrolliert die Regierung beim Vollzug. Für den Vollzug ist natürlich auch Macht erforderlich, aber auch für die Bindung der Exekutive an Gesetze ist Macht erforderlich. Macht wird institutionell verteilt. Im Konfliktfall kann eine dritte Macht – die Justiz – entscheiden.
Kämpfe um die Demokratie
Die Geschichte der parlamentarischen Regierungsformen war immer auch ein Kampf um die Eroberung von Souveränitätsrechten. Es gibt also auch „Gewaltenteilungen“, die auf Kosten ungeteilter Souveränität gehen. Eine Dimension dieses Kampfs war immer die Frage der Öffentlichkeit. Die Herstellung der Öffentlichkeit ermöglicht erst die Rückbindung gewählter Gremien wie Parlamente an den eigentlichen Souverän. Dann finden wir eine Auseinandersetzung darum, welche Politikbereiche Angelegenheit der Regierung bzw. des Parlaments sind. Als Marx die Parlamente noch mit Debattierclubs vergleichen konnte, bezog er sich auf eine Zeit, in der sie kaum mehr als das waren. Ihre Verwandlung in – wie Marx es nannte – „arbeitende Körperschaften“ ist inzwischen weit voran gekommen. Wie gesagt, ganz so begrenzt wie zu Marx‘ Zeiten sind die Parlamentsbefugnisse heute nicht mehr. Lediglich Außen- und Sicherheitspolitik bilden institutionell noch Sonderfälle. Aber auch hier – ich erinnere an das Parlamentsbeteiligungsgesetz beim Einsatz der Bundeswehr – gibt es demokratische Fortschritte.
Gleichwohl gibt es auch einen rückläufigen Prozess. Die Regierungen versuchen sich, wo es nur geht, der Kontrolle zu entziehen und Fakten zu schaffen. Dazu stehen ihr natürlich eine Reihe von Mitteln zur Verfügung. Immer wieder das Mittel: Schutz von schutzwürdigen Geheimnissen. Dieses Mittel kommt gern in Untersuchungsausschüssen zum Einsatz, aber auch generell zur Abwehr des Fragerechts. Dann gibt es das immer wieder bewährte Mittel des Sich-dumm-Stellens, das Verstecken hinter der institutionellen Gliederung des Staates und ähnliche Spielchen. Schließlich findet sich im Arsenal der Regierungen das Ausreizen der Verfahrensordnungen. Wenn Vorlagen von erheblichem Textvolumen fünf Minuten vor Torschluss die Abgeordneten erreichen, kann getrost davon ausgegangen werden, dass sie nicht wissen können, worüber sie beraten und abstimmen. Eine besondere Rolle bei der Abwehr demokratischer Einflussnahme nehmen aber die Geheimgremien ein.
Eigentlich sind Geheimgremien (der Verteidigungsausschuss, das Parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste) zu dem Zweck eingerichtet worden, um die parlamentarische Befassung trotz Geheimhaltungserfordernissen zu ermöglichen. Man kann darüber streiten, ob Geheimdienste oder Armeen – so wie heute aufgestellt - erforderlich sind, aber wenn es sie gibt, müssen sie natürlich kontrolliert werden – unter Wahrung des Geheimschutzes. Wenn man Einrichtungen wie Geheimdienste akzeptiert, dann aber Geheimhaltungsimperative nicht akzeptieren mag, bewegt man sich in einem soliden Widerspruch. Dann sollte man lieber für die Auflösung von Geheimdiensten eintreten. Aber trotz NSU-Skandalen und ähnlichen Dingen: Hier liegt nicht das Hauptproblem. Das Hauptproblem liegt in der Ausweitung der Geheimgremien als Form des parlamentarischen Demokratieabbaus. Konkreter kann man sagen, dass beim neoliberalen Staatsumbau Geheimgremien eine besondere Rolle spielen. Wie das geht, kann man bei der Finanzkrise 2008/2009 studieren.
Neoliberaler Staat und Geheimgremien
„Das Gremium tagt geheim“, so heißt es bündig in §10 des „Finanzmarktstabilisierungsgesetzes“. Dieses Gesetz sollte den Rechtsrahmen für die Bankenrettung während der Finanzkrise schaffen. Das geheime Parlamentarier-Gremium soll dem „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (SoFFin) parlamentarischen Begleitschutz geben, jenem Fonds, aus dem für 480 Milliarden Euro Bürgschaften, Kredite und Direkthilfen an Banken und Hedgefonds vergeben werden können, für die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haften. Das Gremium besteht aus neun Abgeordneten, sechs von der Koalition, einer von jeder Oppositionspartei.
Neun Köpfe für Risiken von 480 Milliarden Euro? Entscheidet dieses Geheimgremium wenigstens über die Mittel und ist verantwortlich zu machen? Mitnichten. Die Neun dürfen Fragen stellen, mit den Antworten aber nichts anfangen, nicht in die Vergabepraxis eingreifen oder mitbestimmen. Auf die Geheimhaltungspflicht folgte prompt die Entmachtung. In diesem Fall: Selbstentmachtung des Bundestages, denn das Gesetz wurde mit Koalitions-Mehrheit so beschlossen. Über eine Summe im doppelten Umfang des Bundeshaushaltes will die parlamentarische Mehrheit nicht mitentscheiden. Die Entscheidungsgewalt überträgt es der „Finanzmarktstabilisierungsanstalt“ bei der Deutschen Bundesbank und einem ministerialen „Lenkungsausschuss“ unter Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums, in dem Kanzleramt, Wirtschafts-, Finanz- und Justizministerium mit Staatssekretären bzw. Abteilungsleitern vertreten sind.
Faktisch hat die neoliberale politische Elite den Staat übernommen, um in Not geratenen Angehörigen der neoliberalen wirtschaftlichen Eliten aus der Krise helfen zu können. Die angebliche „Systemrelevanz“ führt nicht nur zur Rettung maroder Hedgefonds und Banken, sondern auch zur Aushebelung elementarer demokratischer Parlamentsrechte.
Die Bundesregierung muss sich gesagt haben, dass man auf Bewährtes gern zurückgreift, als sie sich das Neuner-Gremium ausdachte. Genau genommen ist das Vertraulichkeitsargument, das der Einrichtung von Sondergremien zugrunde liegt, nicht stichhaltig. Der Bundestag kann jederzeit in geschlossener Sitzung tagen. Umgekehrt kann niemand ausschließen, dass auch im Neuner-Gremium Plaudertaschen sitzen. Die Grundfrage lautet hier: Was ist wichtiger? Die Demokratie oder die Märkte?
Es findet ein Prozess statt, bei dem die europäische Integration nationalstaatlich verfasste demokratische Institutionen untergräbt, ohne dass ihnen auf europäischer Ebene demokratische Äquivalente nachwachsen würden. Wir haben es tatsächlich mit einem Demokratieabbau zu tun, der damit begründet wird, dass die herrschende Politik meint, Märkte „beruhigen“ zu müssen.
Das ist der Tausch Demokratie gegen Markt. Aber wie gesagt, das Bundesverfassungsgerict hat hier weitgehend korrigiert.
Es gibt nur eine denkbare fortschrittliche Perspektive: Das europäische Integrationsniveau, das sich gerade bildet, erfordert eine Verfassung. Diskutieren wir über eine demokratische Verfassung in Europa, die den Namen verdient.
Occupy
Es gibt immer wieder Dinge, die mich überraschen. Proteste und Protestformen an Orten, mit denen ich so nicht gerechnet habe.
Dazu gehörten die Zeltstadt auf dem Tahrir-Platz in Kairo, aber auch eine ähnliche Bewegung in Tel-Aviv gegen unsoziale Entwicklungen. Inspiriert durch die Tahrir-Proteste bildeten sich in New York Protestcamps und griffen schnell auf andere Städte – auch in Europa – über.
Merkmale:
Andere Protestformen, die nichts oder nur wenig mit Occupy zu tun haben, gibt es auch:
Also müssen wir alle uns kümmern:
a) um europäische, einschließlich verfassungsrechtlicher Strukturen;
b) um neue deutsche verfassungsrechtliche Strukturen und
c) um eine wachsende sozial-ökologische Demokratie als Voraussetzung für Freiheit.