Inhalt

Rede


26.05.2011 Diana Golze

Kinderlärm ist Zukunftsmusik!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Es ist schon oft gesagt worden: Über Jahre hinweg galt es in Teilen der Öffentlichkeit als völlig normal, dass Geräusche spielender Kinder als Lärm im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes behandelt wurden. In Hamburg und anderen Städten bedeutete dies, dass Kindertagesstätten aufgrund von Anwohnerklagen geschlossen werden konnten. In Wohngebieten ist es keine Seltenheit, dass das Spielen auf den Grünflächen vor Häusern für Kinder verboten ist. Unsere Städte bieten Kindern immer weniger Platz und Möglichkeiten zum freien Spielen. Deshalb unterstützt meine Fraktion den Entwurf eines Gesetzes zur Veränderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Künftig wird also klargestellt sein, dass Geräusche von Kindern nicht mit Maschinenlärm gleichzusetzen sind. Das ist nur zu begrüßen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD))

Das kann aber eben nur ein erster Schritt sein. Für mich als kinder- und jugendpolitische Sprecherin steht fest: Auch das Fußballspiel oder das Inlineskaten von Jugendlichen sollte und dürfte nicht mit Maschinen- oder Fluglärm gleichgestellt werden. Dass die Privilegierung durch den vorliegenden Gesetzestext nur für Kinder bis 14 Jahre gelten soll, verstößt ein weiteres Mal Frau Rupprecht hat es gesagt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die ausdrücklich bei Menschen bis zu 18 Jahren von Kindern spricht.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Demzufolge dürfte eine solche Unterscheidung gar nicht gemacht werden; denn auch für 15-, 16- und 17-Jährige gilt das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dieses offenkundige Ausklammern der Bedürfnisse von jungen Menschen zwischen 14 und 18 Jahren passt aber zum Handlungsmuster der verschiedenen Ministerien leider auch dem des Familienministeriums. Das Hauptaugenmerk liegt seit Jahren auf den kleinen Kindern, egal ob beim Kinderschutzgesetz, das wir hier ja bald behandeln werden, bei familienfördernden Leistungen wie dem Elterngeld, das auch an kleine Kinder geknüpft ist, oder beim dringend notwendigen Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Aber Jugendpolitik? Ich frage Sie: Was passiert denn hier noch? Jugendpolitik ist für Union und FDP nur noch ein Bereich für minimale Projektförderung, aber noch eher genau die Stelle, wo der Rotstift am stärksten angesetzt wird, und das darf nicht sein.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Iris Gleicke (SPD))

Auch die Kinder, für deren Recht auf Spiel Sie heute werben, werden in einigen Jahren als Jugendliche vollkommen zu Recht ihr Recht auf Sport und Spiel und einen Platz dafür einfordern; denn auch zu ihrer Entfaltung gehört, dass sie Orte und Plätze für sich haben. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert darum zu Recht ich zitiere :

"Mit der Bereitstellung von pädagogischen Orten wie Spielplätzen oder Schulhöfen ist es allein nicht getan. Es geht um die ganzheitliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen und in denen generationenübergreifendes Leben stattfindet."

Für mich bedeutet das, dass es dringend gesellschaftlicher und rechtlicher Veränderungen im Status von Kindern und Jugendlichen bedarf.
Der Umweg über das Bundes-Immissionsschutzgesetz hat nicht zuletzt deshalb so lange gedauert, weil sich die derzeitige Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen weiterhin massiv dagegen wehren, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Durch das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung und die Verpflichtung zur Schaffung von kindgerechten Lebensbedingungen im Grundgesetz wäre diese Debatte deutlich vereinfacht und verkürzt worden.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich fordere Sie deshalb auf, auch in diesem Punkt endlich einen Schritt nach vorne zu gehen und Mut zu beweisen. Frau Skudelny, Sie haben es ja angesprochen: Auch mir ist durchaus bewusst, dass die Länderkompetenzen beim Lärmschutz und bei der Umsetzung von Baunutzungsverordnungen berücksichtigt werden müssen. Umso erfreulicher ist es, einmal ein gutes Beispiel nennen zu können. In Berlin gilt seit dem Jahr 2010: Geräusche, die von Kindern verursacht werden, sind auch juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar zu beurteilen. Berlin war damit das erste Bundesland, in dem eine solche Privilegierung auch gesetzlich verankert wurde. Nur nebenbei sei erwähnt, dass in Berlin auch Kinderrechte in der Verfassung stehen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich komme zum Schluss. Das OVG Münster sagt ich zitiere noch einmal :
Wer Kinderlärm als lästig empfindet, hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern ...
Ich finde, dem ist nicht viel hinzuzufügen. Wir gehen einen ersten Schritt in die richtige Richtung immerhin.

Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)