Rede von Katrin Kunert zur ersten Lesung des Antrags der Fraktion DIE LINKE
Für eine Verstetigung der Kommunalfinanzen - Die Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickeln - Drucksache 17/783
am 4. März 2010
Sehr geehrte/r Frau/ Herr Präsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute konstituiert sich die Regierungskommission zur Zukunft der Kommunalfinanzen. Damit wird die längst überfällige Diskussion zu den Kommunalfinanzen eröffnet. DIE LINKE erwartet, dass die Kommission nicht hinter verschlossenen Türen tagt, sondern, dass eine breite öffentliche Debatte über die Zukunft der Kommunalfinanzen zugelassen wird. Alle relevanten Akteure müssen die Möglichkeit haben, ihre Interessen zu artikulieren und sich in den Diskussionsprozess einbringen zu können. Alle Ideen, Vorschläge aus möglichst vielen Kommunen, Verbänden und Gewerkschaften müssen Eingang finden. Denn diese Frage ist für Städte, Gemeinden und Landkreise existenziell. Schließlich steht die Zukunft der Kommunen auf dem Spiel. Existenziell für die Kommunen ist in diesem Zusammenhang auch die Frage der Verstetigung und Verbreiterung der Gewerbesteuer, (mithin) ihre Entwicklung hin zu einer Gemeindewirtschaftssteuer. Insofern hat DIE LINKE heute ganz bewusst ihren Antrag eingebracht.
Die Haushaltssituation vieler Gemeinden hat sich gerade in jüngster Zeit dermaßen verschlechtert, dass diese vielerorts kaum noch handlungsfähig sind. Für das laufende Jahr rechnet der Deutsche Städtetag mit einem Rekorddefizit in Höhe von insgesamt 12 Milliarden Euro, das nach Schätzungen von Bund, Ländern und Gemeinden bis zum Jahr 2013 auf deutlich über 40 Milliarden Euro ansteigen wird.
Unstreitig dürfte sein, dass die Kommunen in der Regel unverschuldet in diese prekäre Lage geraten sind. Die Kommunen vollziehen schon seit Jahren gezwungenermaßen Entscheidungen des Landes-, des Bundes- und des europäischen Gesetzgebers, die einerseits zu höheren Ausgaben und andererseits zu sinkenden Einnahmen führen. Fehlentscheidungen der Bundesregierung unter rot-schwarz und schwarz-gelb haben dazu geführt, dass die Sozialausgaben explodieren. Die Kosten hierfür tragen zu einem großen Teil die Kommunen.
Gleichzeitig zieht sich der Bund immer mehr aus der Finanzierung der Sozialleistungen zurück. So hat beispielsweise der Bundestagsbeschluss zur Bundesbeteiligung zu einem Anstieg der bundesweiten kommunalen Belastungen mit Unterkunftskosten in Höhe von 11 Milliarden Euro geführt, was einer Steigerung von 27 Prozent seit Einführung von Hartz IV entspricht. Soweit zur Ausgabenseite.
Zur Einnahmenseite: Sowohl unter rot-schwarz als auch unter schwarz-gelb hat die Bundesregierung Gesetzesvorhaben zur Steuerentlastung auf den Weg gebracht, die gerade die kommunalen Steuereinnahmen empfindlich treffen. Allein im Zeitraum von November 2008 bis zum Sommer 2009 wurden im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP Gesetze angenommen, die bis zum Jahr 2013 für die Kommunen zu einer Belastung in Höhe von 19 Milliarden Euro führen.
Einnahmeausfälle und Ausgabensteigerungen, dieser Spagat ist auf Dauer nicht zu verkraften und es droht bereits jetzt vielen Gemeinden der finanzielle Kollaps. Dieser Entwicklung kann und darf der Gesetzgeber nicht weiter tatenlos zusehen. Die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung, die durch verschiedene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes in ihrem Gehalt immer wieder bekräftigt und erweitert wurde, darf nicht weiter ausgehöhlt werden.
Zu den strukturellen Finanzproblemen kommen jetzt als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise noch enorme Einbrüche bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer hinzu. Im Durchschnitt sind diese Einnahmen im Jahr 2009 um 17,4 Prozent zurückgegangen, wobei in vielen Städten deutlich dramatischere Verluste in Höhe von zum Teil mehr als 40 Prozent zu verzeichnen waren. Insgesamt mussten die Kommunen im Jahr 2009 Steuermindereinnahmen in Höhe von 7,1 Milliarden Euro verkraften.
Der Rückgang der Gewerbesteuer ist aber für Die LINKE im Unterschied zur FDP keinesfalls ein Grund die Abschaffung der Gewerbesteuer zu fordern. Im Gegenteil unserer Auffassung nach sind die massiven Gewerbesteuereinbrüche darauf zurückzuführen, dass diese in der Vergangenheit nur unzureichend stabilisiert wurde. Wir möchten in diesem Zusammenhang auch an das von der Bundeskanzlerin im Mai 2009 auf dem Städtetag in Bochum abgegebene Versprechen erinnern, wonach an der Gewerbesteuer nicht gerüttelt werden soll.
Wir als Fraktion DIE LINKE schlagen zur Herbeiführung der notwendigen Verstetigung der Kommunalfinanzen vor, die bestehende Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiter zu entwickeln.
So sollen zukünftig alle unternehmerisch Tätigen in die Steuer einbezogen werden. Die Last der bisherigen Gewerbesteuer soll auf mehr „Schultern“ verteilt werden. Zudem soll eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, die auch vom Städtetag sowie dem Städte- und Gemeindebund gefordert wird, dazu beitragen, die derzeitige Einnahmesituation der Gemeinden zu verstetigen, d.h. sie konjunkturunabhängig zu gestalten.
Selbstverständlich ist uns klar, dass eine derartige Erweiterung des Kreises der Steuer-pflichtigen an dieser Stelle für kleinere Unternehmen und Existenzgründer eine unan-gemessene wirtschaftliche Belastung darstellen kann. Unser Antrag sieht daher ent-sprechende Freibeträge vor, die im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage sogar zu einer Steuererleichterung führen und damit entsprechend mehr Kaufkraft generieren.
Zur Schließung von bisher bestehenden Steuerschlupflöchern und der damit Verbundenen Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit soll für die von uns vorgeschlagene Gemeindewirtschaftssteuer die Bemessungsgrundlage im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage verbreitert werden, indem alle Schuldzinsen hinzugerechnet und die Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und die Lizenzgebühren in voller Höhe bei der Ermittlung der Steuerbasis Berück-sichtigung finden.
Wir möchten mit dieser Maßnahme jedoch nicht dahingehend missverstanden werden, dass in Zukunft nicht mehr die Möglichkeit bestehen soll, tatsächliche Verluste steuerlich geltend zu machen. Wir möchten durch eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung von Gewinnen und Verlusten in der jeweiligen Entstehungsphase sicherstellen, dass vorhandene Gewinne nicht im Nachhinein „kleingerechnet“ werden und so dieses mögliche Steuerschlupfloch schließen. Im Ergebnis würde auch hierdurch ein plus an Steuergerechtigkeit geschaffen werden.
Gerade in der Krise müssen wir sicherstellen, dass die Gemeinden über die finanziellen Mittel verfügen, die Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in guter Qualität zu erfüllen.