"Mit dem Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in der Klage Deutschlands gegen Italien ist die Bundesregierung nicht aus der Verantwortung entlassen, NS-Opfer zu entschädigen", erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Der IGH hat heute entschieden, dass Entscheidungen italienischer Gerichte, die NS-Opfern Entschädigungsansprüche gegenüber Deutschland zugebilligt hatten, den Grundsatz der Staatenimmunität verletzt hätten.
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