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Pressemitteilung
29.09.2006 – 16. Wahlperiode – Ulla Jelpke

Stuttgarter Urteil gegen Antifaschisten ist nicht nachvollziehbar


Zu der Verurteilung eines Versandhändlers in Stuttgart, der antifaschistische Anstecker und Aufnäher mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertrieben hat, zu 3.600 Euro Strafe wegen der angeblichen Verbreitung verfassungswidriger Symbole, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

Dieses Urteil gegen einen Antifaschisten ist nicht nachvollziehbar und spricht allem antifaschistischem Engagement in diesem Lande Hohn. Es darf keine Rechtskraft erlangen. Wer gegen faschistische Gesinnung sichtbar protestieren will, dem bietet sich das durchgestrichene Hakenkreuz als einfaches Symbol an. Daraus die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu machen verkehrt den Sinn und Zweck der Anstecker und Aufnäher ins Gegenteil. Die NPD klatscht in die Hände ob solcher Gesinnungshuberei. Anscheinend ist eine gesetzliche Klarstellung dringend notwendig, um solch haarsträubende Urteile in Zukunft zu verhindern.
























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