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Praktikum bei der Fraktion DIE LINKE.




 

Praktika sollen jungen Menschen einen Einblick in den Arbeitsalltag ermöglichen. Nicht mehr und nicht weniger. Doch zunehmend werden Praktikantinnen und Praktikanten benutzt, um reguläre Arbeitskräfte zu ersetzen. So bleiben die einen auf der Suche nach einem Arbeitsplatz erfolglos, während die anderen für lau die Ablage sortieren oder ganze Projekte managen. Praktikumsstellen verstoßen oft gegen geltendes Recht - nämlich dann, wenn es sich eigentlich um „verschleierte“ reguläre Arbeitsverhältnisse handelt.

DIE LINKE belässt es nicht dabei, sich in der politischen Debatte für die Belange von Praktikantinnen und Praktikanten stark zu machen, sondern bietet jungen Menschen gezielt die Möglichkeit, unter sozial verantwortlichen Bedingungen berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu erwerben - mit einem Praktikum bei der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Lernen.
 

Richtlinien für Praktika*


Alle Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag sowie die Fraktion selbst legen bei der Einstellung von Praktikantinnen und Praktikanten in allen Arbeitskreisen und Bereichen der Fraktion sowie in den Wahlkreis- und Bundestagsbüros der Abgeordneten die folgenden Richtlinien zugrunde:

 

  1. Zweck des Praktikums
    Das Praktikum dient dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen. Das Lernen steht im Vordergrund. Der Einsatz als zusätzliche Arbeitskraft ist nicht zulässig.
     
  2. Abgrenzung von Praktika und regulären Arbeitsverhältnissen
    Das Praktikum ersetzt keinen regulären Arbeitsplatz. Ein Praktikum grenzt sich von einem regulären Arbeitsverhältnis dadurch ab, dass der/die Praktikant/in nicht in die tägliche Verrichtung der Arbeit fest eingeplant ist, sondern zusätzlich im Betrieb mitläuft.
     
  3. Zielgruppen
    Schüler/innen an allgemeinbildenden Schulen, Auszubildende in außer- bzw. überbetrieblichen oder vollzeitschulischen Berufsausbildungen sowie Studierende können sowohl Pflicht- bzw. Betriebspraktika als auch freiwillige Praktika in der Fraktion bzw. bei den Abgeordneten der LINKEN im Bundestag absolvieren. Personen mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung bzw. abgeschlossenem Studium werden nicht als Praktikant/innen, sondern nur auf der Grundlage eines regulären Arbeitsvertrages beschäftigt.
     
  4. Vertragliche Regelungen
    Das Praktikum wird mit einem Vertragsverhältnis als „Praktikum zu Ausbildungszwecken“ geregelt. Darin sind festgeschrieben:
    • Beginn und Dauer des Praktikums
    • Höhe der Vergütung
    • Dauer der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit
    • Urlaub
    • Inhalt des Praktikums (Aufgaben)
    • Betreuer/Betreuerin
    • Kündigungsvoraussetzungen
       
  5. Betreuung
    Der/die Praktikant/in wird während des Praktikums von einem Betreuer/einer Betreuerin begleitet. Diese/r kümmert sich um die Inhalte und den Ablauf des Praktikums. Der/die Praktikant/in erhält für die Dauer des Praktikums einen geeigneten Arbeitsplatz.
     
  6. Bescheinigung/Zeugnis
    Nach Abschluss des Praktikums erhält der/die Praktikant/in eine Bescheinigung über die Dauer und den Inhalt des abgeleisteten Praktikums. Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis haben Praktikanten/Praktikantinnen nach einer Praktikumsdauer von 1 Monat.
     
  7. Vergütung
    Für das Praktikum wird eine angemessene Vergütung gewährt, die 300,00 EUR monatlich beträgt.
    Schüler/innen von allgemeinbildenden Schulen erhalten anfallende Fahrtkosten zwischen Wohnort und dem Sitz der Fraktion. Dazu sind die Fahrkarten einzureichen. Als Anerkennung für ein absolviertes Praktikum wird ein Büchergutschein bis zu einer Höhe von 40 €UR gewährt.
    Für Betriebspraktika, die im Rahmen einer Berufsausbildung absolviert werden, wird seitens der Fraktion nur dann eine Vergütung gezahlt, wenn die Praktikantin/der Praktikant nicht von einer anderen Stelle vergütet wird.
     
  8. Dauer
    Die Dauer freiwilliger Praktika ist in der Regel auf 3 Monate beschränkt und darf nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Für Pflichtpraktika im Rahmen von Ausbildungsgängen gilt die in der Studienordnung o.ä. festgesetzte Dauer; diese kann die empfohlene Dauer von drei Monaten ggf. überschreiten.



* in der Fraktion DIE LINKE und in den Büros der Abgeordneten der Fraktion / Fraktionsbeschluss vom 14.09.2010, geändert durch Beschluss der Fraktionsversammlung am 07.06.2011
 


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