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Sabine Zimmermann: Umfassende Teilhabeleistungen in allen Lebensbereichen

Rede von Sabine Zimmermann,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Griese, ich hätte schon erwartet, dass Sie in Ihrem Bericht einmal die Probleme ansprechen, die es bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gibt und die man auch nicht schönreden kann. Deswegen möchte ich den Fokus auf eine aktuelle Debatte legen, welche von großer Bedeutung ist, nämlich über den leistungsberechtigten Personenkreis, der in Ihrem Hause auch eine wesentliche Rolle spielt.

2016 stießen die Vorschläge der Bundesregierung zur Neufassung der Regelungen zum leistungsberechtigten Personenkreis auf heftige Kritik. Die Folge war: Sie mussten diese zurücknehmen. Damals wollten Sie im Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes vorschreiben, dass Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen möchten, beispielsweis in mindestens fünf von neun Lebensbereichen ohne personelle oder technische Unterstützung nicht teilhaben können, um einen Leistungsanspruch zu haben. Dies ging an den realen Lebensbedingungen der Menschen vorbei und hätte einen wesentlichen Teil der bisher Leistungsberechtigten ausgeschlossen. Das wäre ein echter Skandal gewesen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Expertinnen und Experten hatten das 2016 auch so gesehen. Die Bundesregierung benötigte dafür aber wieder einmal deutlich länger Zeit und sogar eine Studie. Diese kam dann zu dem Ergebnis, was wir alle wissen: Der Personenkreis wird eingeschränkt. – Zum Glück sind wir nun einen Schritt weiter. In der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales einberufenen Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis“ wurde dieses sehr kritikwürdige Modell schnell verworfen und ein neues entwickelt. Das ist gut so, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir begrüßen sehr, dass in dieser Arbeitsgruppe alle betroffenen Akteure, auch die Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen, beteiligt wurden. Das ist richtig so. Auch in Rückkopplung mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Organisationen und Verbände begrüßen wir die geplanten neuen Regelungen zur Ausgestaltung des leistungsberechtigten Personenkreises. Aber wir bedauern, dass ein bereits in der Arbeitsgruppe getroffener Kompromiss bezüglich der zugehörigen Verordnung am Ende doch wieder teils strittig gestellt wurde, also ein Schritt vor und zwei wieder zurück. Das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Minimum muss doch sein, dass keine bisher leistungsberechtigten Personen den Anspruch verlieren.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr zügig einzubringen und abzuschließen. Grundsätzlich ist aber aus unserer Sicht immer noch eine deutliche Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises und der Teilhabeleistungen notwendig.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Zu einer inklusiven Gesellschaft gehört umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen. Das ist unsere Forderung; das muss die Überschrift dieses Gesetzes sein.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)