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Patientendaten gehören in Patientenhand

von Kathrin Vogler,

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Auf meiner Homepage habe ich eine Seite, die sich „Gläserne Abgeordnete“ nennt. Da können Sie nachlesen, was ich verdiene, wie viel Steuern ich zahle, an wen ich alles spende, und das ist transparent und richtig. Aber was Sie von der Ampelkoalition hier heute vorlegen, das könnte unter dem Motto stehen „Die gläserne Patientin“,

(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

und das lehnen wir als Linke aus guten Gründen ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Natürlich ist Digitalisierung im Gesundheitswesen eine gute Sache, wenn sie zum Wohle aller die Gesundheitsforschung nach vorne bringt, wenn sie die Prävention verbessert und die Behandlung der Patientinnen und Patienten optimiert. Aber dafür braucht es verständliche und zuverlässige Strukturen, die den Prinzipien von Datenschutz und Datensparsamkeit gerecht werden, gerade bei den hochsensiblen Gesundheitsdaten. Als Patientin will ich doch selbst entscheiden, wer zu welchem Zweck meine Gesundheitsdaten nutzen darf.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn Sie mal zur Kenntnis nehmen würden, wie häufig etwa Menschen mit HIV und Suchtproblemen oder mit psychischen Erkrankungen in unserem Gesundheitswesen noch diskriminiert und stigmatisiert werden, dann dürften Sie doch nicht so leichtfertig die Selbstbestimmung der Patientinnen und Versicherten aushebeln, wie Sie das mit diesen Gesetzen tun.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tun wir doch überhaupt nicht!)

Wenn ich zum Beispiel den sehr informativen Newsletter meiner Partei abonnieren möchte,

(Zuruf von der SPD)

dann muss ich die Speicherung meiner E-Mail-Adresse durch einen Bestätigungslink erlauben. Die Speicherung meiner sehr viel schützenswerteren Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte aber, die soll erlaubt sein, solange ich nicht aktiv widerspreche. Das nennt sich Opt-out-Verfahren, und ich halte das für unverantwortlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Denn es geht ja nicht nur um die Speicherung. Die Daten sollen ja nicht nur für meine Behandelnden zugänglich sein, sondern sie sollen auch noch an Dritte weitergegeben werden dürfen, ohne dass ich dem zustimmen muss.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Unglaublich!)

Versicherungen, Pharmaunternehmen, Marktforschungsinstitute: Es gibt ein unermessliches kommerzielles Interesse an diesen, unseren Gesundheitsdaten.

International kostet ein einzelner Satz von Gesundheitsdaten um die 250 US-Dollar. Und wenn dann, wie geplant, ab 2025 alle diese Datensätze in den europäischen Raum für Gesundheitsdaten einfließen, dann ist kaum noch kontrollierbar, was mit den persönlichen Gesundheitsdaten von etwa 84 Millionen Menschen aus Deutschland und etwa 500 Millionen Menschen aus der EU passiert.

Meine Damen und Herren von der Koalition, in Ihrem Gesundheitsdaten-Bullerbü, da gibt es offenbar keine Datenlecks und keine Hacker; aber das hat doch mit der Realität nichts zu tun.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sieht auch vor, dass die Kranken- und Pflegekassen diese Daten selbst auswerten dürfen, um mit individuellen Gesundheitsratschlägen an die Versicherten heranzutreten. Ehrlich gesagt, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht; aber ich möchte meine gesundheitlichen Probleme doch mit meinem Arzt oder meiner Ärztin besprechen und nicht mit meiner Krankenkasse.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der SPD)

Die Linke steht auf dem Standpunkt, dass Patientendaten in Patientenhand gehören. Sobald sie nicht nur für die individuelle Behandlung verwendet werden, sondern an Dritte weitergegeben werden, muss die Zustimmung der Betroffenen eingeholt werden. Unsere Persönlichkeitsrechte als Patientinnen und Patienten müssen vor den kommerziellen Begehrlichkeiten der Gesundheitsindustrie, der Pharmaunternehmen und der Versicherungen geschützt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Dafür haben wir als Serviceopposition in unserem Antrag „Elektronische Patientenakte zum Wohl der Versicherten nutzen“ viele Hinweise gegeben, die Sie in den weiteren Beratungen gerne aufnehmen können. Ich freue mich auf die weitere Beratung.

(Beifall bei der LINKEN)