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Harald Weinberg: Das Krankenhauszukunftsgesetz ist Etikettenschwindel

Rede von Harald Weinberg,

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Name dieses Gesetzes, Krankenhauszukunftsgesetz, ist ein Etikettenschwindel. Sie halten unumwunden am System der Fallpauschalen und damit am wirtschaftlichen Wettbewerb fest. Dieser Wettbewerb gefährdet die Existenz vieler Krankhäuser, vor allem die von öffentlichen und freigemeinnützigen. Deren Systemrelevanz ist in der Coronapandemie zwar landauf, landab gepriesen worden, ihre Zukunft wird mit diesem Gesetz aber nicht gesichert.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das stimmt!)

Auch die Bundesärztekammer hat in ihrer Stellungnahme zu Recht angemerkt, dass das eigentliche Zukunftsprogramm für Krankenhäuser nach wie vor aussteht.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Richtig!)

Als Kriterien dafür nennt die Ärztekammer – ich zitiere –:

"Eine umfassende und bedarfsgerechte Reform der Finanzierung der stationären Versorgung, eine zukunftsorientierte Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierung der Kliniken unter Berücksichtigung der Vorhaltekosten sowie eine aktive Krankenhausplanung …"

Wenn wir uns die Stellungnahmen der anderen Verbände zur Anhörung ansehen, dann stellen wir fest, dass die Ärztekammer mit dieser Kritik bei Weitem nicht alleine steht. Das ist eine Kritik, die wir bereits seit Jahren vortragen.

(Beifall bei der LINKEN)

Beim Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben Sie, Herr Minister, vorgestern eine bemerkenswerte Pirouette gedreht. Sie haben erklärt, dass Sie sich auf eine stärkere Selbstkostenfinanzierung einlassen würden, wenn es denn eine sinnvolle Bedarfsplanung gäbe. Das sind neue Töne, die wir natürlich erst mal begrüßen. Gleichzeitig haben Sie aber gesagt, dass eine grundsätzliche Reform der Krankenhausfinanzierung zu komplex sei, um sie noch in dieser Wahlperiode in Angriff zu nehmen. Aber genau das wäre das eigentliche Krankenhauszukunftsgesetz,

(Beifall bei der LINKEN)

und das wäre bitter nötig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, manche Regelungen des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs sind aus unserer Sicht trotzdem Schritte in die richtige Richtung. Die konkrete Umsetzung ist aber leider an vielen Stellen vergiftet. Dafür will ich zwei Beispiele geben:

Erstens. Dass die Krankenhäuser Geld aus dem Zukunftsfonds erhalten können und die Bundesländer zu 30 Prozent beteiligt werden sollen, ist gut. Dass stattdessen Krankenhausträger den Eigenanteil übernehmen können, benachteiligt finanziell angeschlagene Krankenhäuser zum Beispiel in strukturschwachen Regionen. Für die Länder wird es dadurch wieder attraktiv, sich rauszuhalten, sodass vor allen Dingen private, profitorientierte Krankenhausträger Zugriff auf Bundesmittel bekommen. Das finden wir völlig falsch.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Wir begrüßen selbstverständlich die Coronabonuszahlungen für Beschäftigte in den Krankenhäusern. Aber die Kriterien dafür, welche Beschäftigten in den Genuss einer solchen Zahlung kommen können, sind viel zu eng gefasst. Inakzeptabel ist aus unserer Sicht auch, dass Sie für die genaue Auswahl der Beschäftigten die Interessenvertretungen in den Krankenhäusern in Haftung nehmen wollen. Dies kann Belegschaften spalten und den Interessenvertretungen enorme Konflikte bescheren. Es wirkt so, als wäre genau das Ihre Absicht.

Im Übrigen fehlt eine vergleichbare Investitionsregelung zur Digitalisierung für die Altenpflege. Dabei ist die Investitionsförderung da durch die Bundesländer noch geringer. Es wird höchste Zeit, dass da was geschieht; denn da schlagen die Investitionsfragen immer auf die Eigenanteile durch. Deswegen haben wir hierzu einen Entschließungsantrag eingebracht, dem Sie nachher zustimmen müssen.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Genau! So ist es!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt bringt der Gesetzentwurf zwar Verbesserungen für die Situation der Kliniken und das Personal – daher können wir nicht ablehnen –, es gibt aber auch in der Ausgestaltung und in der Höhe der Maßnahmen so viel Kritik, dass der Gesetzentwurf für unsere Fraktion nicht zustimmungsfähig ist. Deshalb werden wir uns enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)