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Erkenntnisse aus dem Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dessen vorzeitigen Abbruch zum Jahreswechsel 2022 / 2023

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 20/8701

Das von der Bundesregierung angekündigte "Sanktionsmoratorium" in Hartz IV währte lediglich das zweite Halbjahr 2022. Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde das Moratorium vorzeitig beendet, seit Januar darf wieder sanktioniert werden. Nur heißen die Sanktionen nun "Leistungsminderungen". Wir fragen die Bundesregierung, was sich durch und während des Moratoriums für die Betroffenen tatsächlich änderte.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/9334 vor. Antwort als PDF herunterladen