Das Bürgergeld ist ebenso unzureichend bemessen wie zuvor Hartz IV. Der Anpassungsmechanismus der Regelsätze gleicht weiterhin die Inflation, vor allem die unterjährige, nicht aus. Im letzten Jahr war dieser Verlust höher als ein monatlicher Regelsatz. Daher muss der Anpassungsmechanismus zeitsensibler werden. Zudem wird eine jährliche Sonderzahlung eingeführt, welche die Kaufkraftverluste durch Inflation zumindest nachträglich ausgleicht.
Bürgergeld und Sozialhilfe bleiben unter Hartz-IV-Niveau – Betroffenen den vollen Inflationsverlust ausgleichen
Parlamentarische Initiativen
von
Jessica Tatti,
Ates Gürpinar,
Bernd Riexinger,
Christian Görke,
Christian Leye,
Gesine Lötzsch,
Gökay Akbulut,
Heidi Reichinnek,
Ina Latendorf,
Jan Korte,
Kathrin Vogler,
Klaus Ernst,
Matthias W. Birkwald,
Pascal Meiser,
Petra Sitte,
Ralph Lenkert,
Sören Pellmann,
Susanne Ferschl,
Thomas Lutze,
Victor Perli,
Antrag -
Drucksache Nr. 20/7641