DIE LINKE fordert das negative Stimmgewicht durch Mandatsverrechnung auf Bundesebene abzuschaffen,das aktive Wahlrecht ab 16 und für seit 5 Jahren hier lebende Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit einzuführen. Zudem sollen die 5%-Hürde entfallen, sowie Wahlcomputer verboten werden.
Um eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente erhalten zu können, wird der Nachweis der Ursache der Hep-C-Virus-Infektion für die Schädigungsfolgen gefordert. Die Anforderung an die Betroffenen, den Nachweis dieser Kausalität bzw. der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu führen, ist nicht zumutbar und schließt Hilfeberechtigte in unvertretbarer Weise von Leistungen aus. Der Gesetzentwurf kehrt die Beweislast um und erleichtert den Erhalt von Renten oder Einmalzahlungen.
Verfassungsunmittelbares Verbot der Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung; Verpflichtung der Regierung zu unverzüglichem, sicherem und geordnetem Ausstieg; Verbot des Baus und Betriebes neuer AKW; grundgesetzliches Verbot der Herstellung und des Exportes von Atomwaffen; Pflicht zur Unterstrafestellung von Verstößen.
Durch den rot-grünen Atomkonsens wurde den AKW-Betreibern das Recht eingeräumt, Reststrommengen und dadurch ermöglichte längere Laufzeiten von älteren auf neuere Atomkraftwerke zu übertragen. Diese Möglichkeit könnten die Atomkonzerne bei Stilllegung der älteren AKWs nach dem "Atom"-Moratorium nun in Anspruch nehmen - und dadurch die Laufzeiten der neueren AKWs erheblich verlängern. DIE LINKE fordert, die Übertragbarkeit von Reststrommengen aus dem Atomgesetz zu streichen.
Als Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung von Embryonen bezeichnet, die wenige Tage alt sind und durch extrakorporale Befruchtung im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung erzeugt wurden. Für die Übertragung in die Gebärmutter der Frau werden von mehreren Embryonen diejenigen ausgewählt, bei denen bestimmte Dispositionen für Erbkrankheiten oder chromosomale Veränderungen ausgeschlossen werden können.
Über viele Jahre bestand in der politischen und wissenschaftlichen Debatte weitgehende Einigkeit darüber, dass die PID durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06. Juli 2010 besteht nun jedoch gesetzlicher Neuregelungsbedarf.
Wie bei solchen (ethischen) Debatten üblich gibt es im Bundestag verschiedene Gesetzentwürfe, frei von parteipolitischen Überlegungen. Dieser Gesetzentwurf fordert das grundsätzliche Verbot einer genetischen Untersuchung des Embryos im Rahmen einer künstlichen Befruchtung. Nur in Ausnahmefällen wird eine solche Untersuchung für nicht rechtswidrig erklärt. In diesen Fällen muss bei den Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten
Lebensjahr führen kann. Weitere Voraussetzung ist die Verpflichtung, eine Beratung anzubieten sowie das positive Votum einer Ethik-Kommission. Für diese Fälle werden in das Gesetz Verfahrensregelungen aufgenommen wie die Beschränkung auf ein lizenziertes Zentrum, Einzellfallentscheidung einer Ethik-Kommission sowie Dokumentations- und Berichtspflichten.
Als Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung von Embryonen bezeichnet, die wenige Tage alt sind und durch extrakorporale Befruchtung im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung erzeugt wurden. Für die Übertragung in die Gebärmutter der Frau werden von mehreren Embryonen diejenigen ausgewählt, bei denen bestimmte Dispositionen für Erbkrankheiten oder chromosomale Veränderungen ausgeschlossen werden können.
Über viele Jahre bestand in der politischen und wissenschaftlichen Debatte weitgehende Einigkeit darüber, dass die PID durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06. Juli 2010 besteht nun jedoch gesetzlicher Neuregelungsbedarf.
Wie bei solchen (ethischen) Debatten üblich gibt es im Bundestag verschiedene Gesetzentwürfe, frei von parteipolitischen Überlegungen. Dieser Gesetzentwurf fordert die PID in Ausnahmefällen für Zulässig zu erklären.
Um Rechtssicherheit für die betroffenen Paare und die Ärzte herzustellen, ist das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die die Voraussetzungen und das Verfahren einer PID festlegt. Zur Vermeidung von Missbräuchen soll die PID nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie einem positiven Votum einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethik-Kommission in den Fällen zulässig sein, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Im Vorfeld der PID soll eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern nach strengen Kriterien erfolgen. Zur Gewährleistung eines hohen medizinischen Standards soll die PID an lizenzierten Zentren vorgenommen werden.
Als Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung von Embryonen bezeichnet, die wenige Tage alt sind und durch extrakorporale Befruchtung im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung erzeugt wurden. Für die Übertragung in die Gebärmutter der Frau werden von mehreren Embryonen diejenigen ausgewählt, bei denen bestimmte Dispositionen für Erbkrankheiten oder chromosomale Veränderungen ausgeschlossen werden können.
Über viele Jahre bestand in der politischen und wissenschaftlichen Debatte weitgehende Einigkeit darüber, dass die PID durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06. Juli 2010 besteht nun jedoch gesetzlicher Neuregelungsbedarf.
Wie bei solchen (ethischen) Debatten üblich gibt es im Bundestag verschiedene Gesetzentwürfe, frei von parteipolitischen Überlegungen. Dieser Gesetzentwurf fordert das absolute Verbot der PID, sowie deren Durchführung unter Strafe zu stellen.
Die Technologie der Abscheidung, des Transports und der unterirdische Speicherung von Kohlendioxid aus Kraftwerken und Industrieanlagen (Carbon Capture and Storage – CCS) birgt unverantwortliche Risiken für Mensch und Umwelt. Aus diesem Grund soll die Bundesrepublik Deutschland von Artikel 4 der EU-CCS-Richtlinie Gebrauch machen: Die Speicherung von CO2 wird für das gesamte Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verboten.
Um jede Unsicherheit im Zusammenhang mit der kollektiven Interessenvertretung von Beschäftigten der MdB der Fraktion zu verhindern, soll klargestellt werden, dass die durch einen Betriebsrat entstehenden Kosten als Teil der Aufwendungen der MdB für die Beschäftigten ersetzt werden.
Kopien aus Büchern, Kopien von Lieder- und Notenzetteln, selbst der Auftritt von Kindergartengruppen, um vor Eltern Lieder vorzutragen - dies alles ist nach den geltenden Regelungen des UrhG zustimmungs- und vergütungspflichtig. Die Verwertungsgesellschaften wollen dem bisherigen "gesetzlosen Treiben" nicht mehr länger untätig zusehen und haben in einem beispiellosen Kraftakt 36000 Kitas aufgefordert, Lizenzverträge abzuschließen. Durch Änderungen im UrhG kann der Sozialstaat dem entgegentreten