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Änderungsanträge

der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


24.11.2010 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/3847

Änderungsantrag Haushaltsgesetz 2011: Einzelplan 10

DIE LINKE beantragt einen massiven Ausbau des Finanzberatungsgebotes in den Verbraucherzentralen der Länder. Der Nachholbedarf an unabhängiger Finanzberatung ist enorm. Gegenwärtig muss jeder Privathaushalt ca. 30 Jahre auf eine unabhängige Finanzberatung warten.

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23.11.2010 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/3845

Änderungsantrag Haushaltsgesetz 2011: Einzelplan 17

DIE LINKE beantragt die Auszahlungsdauer des Elterngeldes auf 12 Monate pro Elternteil (24 Monate für Alleinerziehende) auszuweiten und das Mindestelterngeld auf 450 Euro zu erhöhen.

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23.11.2010 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/3843

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 06

DIE LINKE beantragt, dass der Goldene Plan Ost fortgesetzt und auf die alten Länder ausgeweitet werden soll.

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23.11.2010 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/3842

Änderungsantrag Haushaltsgesetz 2011: Einzelplan 06

DIE LINKE beantragt, dass der Zuschuss des Bundes an die Stiftung für das sorbische Volk auf 8,364 Mio. Euro erhöht wird.

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23.11.2010 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/3840

Änderungsantrag Haushaltsgesetz 2011: Einzelplan 16

DIE LINKE fordert, dass sich Deutschland einer Zusage der Vereinten Nationen beteiligt, Ecuador für Einnahmeausfälle zu entschädigen, die dem Land dadurch entstehen, dass es, wie angekündigt, ein Erdölfeld unter einem Urwaldgebiet mit hoher Biodiversität nicht ausbeutet.

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23.11.2010 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/3839

Änderungsantrag Haushaltsgesetz 2011: Einzelplan 16

Effiziente und sparsame Energienutzung kann mittelfristig für die meisten Probleme der Energiepolitik den schnellsten, größten und wirtschaftlichsten Lösungsbeitrag leisten und hat dabei positive Nettoeffekte für Wirtschaft und Beschäftigung. DIE LINKE beantragt deshalb 2,5 Milliarden Euro für einen Energiesparfonds.

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23.11.2010 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/3838

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 16

In den kommenden Jahren müssen die Weichen für einen konsequenten Umstieg auf die Nutzung erneuerbarer Energien bei gleichzeitig sparsamerem und effizienterem Umgang mit Energie gestellt werden. Insbesondere bei der Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs, in den Bereichen Geothermie, Netz- und Speichertechnologien sowie bei der Realisierung erneuerbarer Kraftwerksverbünde bedarf es verstärkten Engagements durch Forschungs-, Förder- und Investitionsprogramme. DIE LINKE fordert daher, den Bundeshaushalt im Bereich der Erneuerbaren Ennergien auf 200 Mio. Euro zu erhöhen.

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23.11.2010 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/3837

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 23

DIE LINKE beantragt, dass sich Deutschland stärker am Wiederaufbau nach der verheerenden Flut in Pakistan, durch die im August 2010 fünf Millionen Menschen obdachlos wurden, beteiligt. Nach wie vor stellt sich die Lage der Menschen in den betroffenen Regionen ver-zweifelt dar. Die Vereinten Nationen rufen deshalb die internationale Gemeinschaft dazu auf, sich hier stärker als bisher zu engagieren.

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23.11.2010 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/3836

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 23

DIE LINKE beantragt, dass sich Deutschland angemessen an den Kosten des Wiederaufbaus in Haiti nach dem verheerenden Erdbeben vom 12. Januar 2010 beteiligt. Die Gesamtkosten werden von Experten auf über 10 Mrd. Euro geschätzt. Bis heute wurde erst ein kleiner Teil der auf der New Yorker Geber-Konferenz vom März 2010 zugesagten Mittel bereitgestellt.

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23.11.2010 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 17/3829

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 15

Trotz der Verpflichtung der Bundesländer zur Übernahme der Investitionskosten in Kran-kenhäusern ist in den vergangenen Jahren ein Investitionsstau von 50 Mrd. Euro entstanden. Dieser Stau kann mittelfristig nicht allein von den Bundesländern behoben werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb, dass sich der Bund an diesen Kosten zu 50 Prozent beteiligt. Mit einer jährlichen Finanzhilfe von 2,5 Mrd. Euro aus Bundesmitteln kann der heute bestehende Investitionsbedarf bei den Krankenhäusern in den kommenden zehn Jahren abgebaut werden.

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