Der Haushaltsplan für das Bundesministerium der Verteidigung steht für die Kontinuität einer kompromisslosen Auf- und Umrüstungspolitik der Bundeswehr zur Interventionsarmee seit den 1990er Jahren. DIE LINKE fordert die Kürzung der Ausgaben um fünf Milliarden Euro. Die so möglichen Einsparungen sind in Konversions- sowie in entwicklungs-, sozial-, bildungs- und umweltpolitische Projekte zu investieren.
DIE LINKE fordert, die Mittel zur Entlastung der Wohnungsunternehmen nach der Verordnung zum Altschulden-Hilfegesetz einschließlich der aufgelaufenen Ausgabenreste effizient für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem, altersgerechtem und klimagerechtem Wohnraum durch kommunale Wohnungsunternehmen einzusetzen und gegebenenfalls nicht verausgabte Mittel in das Folgejahr zu übertragen.
DIE LINKE fordert den Aufbau eines Unabhängigen Beobachtungszentrums Rechtsextremismus und die Aktenaufarbeitung der Nachrichtendienstabteilungen durch neu zu schaffende Gremien von unabhängigen Wissenschaftlern und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI). Ausgaben für die nachrichtendienstliche Arbeit (Observationen, V-Leute und V-Leute-Führung und Abhörmaßnahmen) werden bis zur Vorlage einer Gesamtkonzeption für eine neue Sicherheitsarchitektur gesperrt.
In Ministerien und Kanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die gleichzeitig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Die Abgesandten wirken zum Teil direkt an der Erstellung von Gesetzesentwürfen mit. Lobby-Gruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchsetzen. Sich darüber öffentlich empört zu zeigen reicht nicht aus. DIE LINKE fordert, die Exekutive durch eindeutige Regeln von Lobby-Druck zu entlasten.
DIE LINKE fordert, stärkere Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an den Kosten des Gemeinwesens durch Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Sonderabgabe auf Boni in der Finanzbranche, Einführung einer Millionärsteuer, Einführung einer Finanztransaktionssteuer, Rücknahme der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 %, Abschöpfung der leistungslos erzielten Sondergewinne der Stromversorgungsunternehmen sowie Ausbau der Steuerfahndung bei Großunternehmen und Banken
DIE LINKE fordert, sich umgehend mit der DB AG und den weiteren Projektbeteiligten über einen sofortigen Baustopp von Stuttgart 21 zu verständigen und die Deutsche Bahn AG zu einer Neuplanung aufzufordern. Die dadurch frei werdenden Mittel können dann u.a. für andere Bahnprojekte in Baden-Württemberg wie insbesondere den deutlich im Zeitverzug befindlichen Ausbau der Rheintalbahn verwendet werden.
DIE LINKE fordert, den weiteren Ausbau der Außenweser zu stoppen, da er ökologisch nicht vertretbar ist. Er würde zur weiteren Zerstörung der Ökosysteme einer einst einzigartigen Flusslandschaft führen und die Deichsicherheit drastisch verringern. Das entspricht dem Interesse einiger großer Reedereien und Unternehmen. Durch die Inbetriebnahme und schrittweiser Ausbau des Jade-Weser-Ports ist ein paralleler Ausbau der seewärtigen Zufahrten zum Hafen Bremerhaven nicht erforderlich.
DIE LINKE beantragt, den weiteren Ausbau der Elbe zu stoppen, da er ökologisch nicht vertretbar ist. Er würde zur weiteren Zerstörung der Ökosysteme einer einst einzigartigen Flusslandschaft führen und die Deichsicherheit drastisch verringern. Das entspricht dem Interesse einiger großer Reedereien und Unternehmen, welche die Elbvertiefung durchführen, aber nicht der großen Mehrheit der Menschen in Hamburg und im Unterelberaum.
DIE LINKE fordert, der Bund soll sich weiter an den Kosten der Arbeitsförderung beteiligen. Durch willkürliche Manipulationen wurde das Existenzminimum kleingerechnet. Eine sachgerechte Ermittlung des Regelsatzes („Regelbedarfsstufe 1“) liegt bei 500 Euro für eine erwachsene Person. Höhere Ausgaben der Kommunen infolge dieser Maßnahme werden vom Bund in entsprechender Höhe kompensiert. Weiter soll zur umfassenderen Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung beigetragen werden.
DIE LINKE fordert, einen Finanz-Wächter zu etablieren, der beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und den Verbraucherzentralen der Länder eingerichtet wird. Er soll aktiv, kontinuierlich, systematisch und vor allem präventiv den Finanzmarkt im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher kontrollieren und blinde Flecken aufdecken. Bei der zu schaffenden Verbraucherschutzbehörde zur Regulierung der Finanzmärkte soll eine Zulassungsstelle im Sinne eines „Finanz-TÜVs“ eingerichtet werden.