Mit der Grundrechteagentur der EU wird im Bereich der Menschenrechte eine neue Institution geschaffen. Zum 01.03.2007 werden 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit aufnehmen. Aufgabe der GR-Agentur: Nach dem vorgelegten Verordnungsentwurf soll die Grundrechteagentur den Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Gemeinschaft, aber auch den Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, im Rahmen der Durchführung des Gemeinschaftsrechts den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten, Unterstützung gewähren (neutrale Gutachterfunktion). Sie soll grundrechtsrelevante Daten, etwa über die Folgen unionsrechtlicher Maßnahmen für den Schutz der Freiheitssphäre, sammeln, erfassen und analysieren. Durch Konferenzen, Kampagnen, Rundtischgespräche und Seminare soll die breite Öffentlichkeit für die Grundrechte sensibilisiert werden. Vereinzelt kann neben dem europäischen auch nationale Grundrechtsstandards in den Blick der Grundrechteagentur rücken. Der Etat soll 30 Mio € umfassen. Zu wenig, um die benannten Aufgaben bewältigen zu können. Es handelt sich mal wieder um reine Symbol- und Alibipolitik.
Mehr