DIE LINKE. fordert mit dem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Arzneimittelverschreibungsverordnung so ändert, dass Präparate zur postkoitalen Kontrazeption aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Über die Wirkungen soll objektiv informiert und die kommerzielle Werbung soweit wie möglich begrenzt werden.
Die Arbeitsverdichtung in der Krankenhauspflege hat in den letzten Jahren, nicht zuletzt wegen der bundespolitischen Vorgaben, stark zugenommen. Mittlerweile hat diese Arbeitsverdichtung Ausmaße angenommen, dass die Pflegenden trotz großen Einsatzes nicht mehr den Erfordernissen entsprechen können. Das setzt sie unter psychischen und physischen Druck und gefährdet die Pateintinnen und Patienten. Mit dem Antrag schlagen wir eine bundesweit gültige Regelung zur Mindestpersonalbemessung vor.
Eine Neuregelung zur Genehmigung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung notwendig geworden. Der Gesetzentwurf veschärft etwas die verfahrenstechnischen Anforderungen, tut sonst aber nichts, um die Zahl der Zwangsmaßnahmen zu verringern. Der Entschließungantrag zeigt, wo Handlungsoptionen bestehen, um Zwangsmaßnahmen zu minimieren. Zusätzlich brauchen wir Daten über Art und Umfang von in Deutschland durchgeführten Zwangsmaßnahmen.
Seit einigen Jahren befragt DIE LINKE. die Bundesregierung über die prekär Beschäftigten beim Bund. Danach stieg innerhalb von zehn Jahren die Zahl der eingesetzten Leiharbeitskräfte von nur einigen Dutzend auf zuletzt über Tausend. Daneben gibt es viele befristet Beschäftigte und outsourcte Tätigkeiten mit schlechten Löhnen und Arbeitsbedingungen. Für das Ziel „Gute Arbeit“ sollte der Bund als öffentlicher Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen statt prekäre Beschäftigung zu fördern.
Verschiedene Befragungen weisen auf einen Zusammenhang zwischen der Entgrenzung von Arbeitszeit und der Zunahme von psychischen Belastungen für die Beschäftigten hin. Mit der Kleinen Anfrage wollen wir die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen zu diesem Zusammenhang befragen: Wie wirken sich immer flexiblere Arbeitszeiten, höhere Anforderungen an die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeit und zunehmende Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten aus?
Anlässlich des BVerfG-Urteils zum Asylbewerberleistungsgesetz stellt sich erneut die Frage nach der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV. Zielsetzung der Nachfrage ist es, die mangelhaften Antworten der Bundesregierung und neuere Aussagen von Heinrich Alt zur Sanktionspraxis zu benennen und zu skandalisieren.
Die privten Krankenversicherer müssen das Urteil des EuGH umsetzen und Unisextarife einführen, womit Frauen zukünftig nicht mehr diskriminiert werden sollen. Um Frauen in Bestandstarifen von der Inanspruchnahme ihres gesetzlich garantierten Wechselrechts in die neuen, für sie prinzipiell günstigeren Unisex-Tarife abzuhalten, senken die Versicherer nun kollektiv den Rechnungszins, was zu einer Erhöhung der Unisex-Beiträge führt, die damit unattraktiv werden.
Der Arzneistoffverbrauch in Deutschland steigt. Durch menschliche Ausscheidungen oder unsachgemäße Entsorgung gelangen die Wirkstoffe ins häusliche Abwasser und von dort, mangels Reinigungleistung gängiger Reinigungsanlagen, in die Umwelt. Um dieses Problem zu mindern, ist unter anderem ein bundeseinheitliches, von der Pharmaindustrie finanziertes Rücknahmesystem in Verbindung mit einer Rücknahmeverpfichtung für Apotheken sowie ein Umweltmonitoring für Arzneistoffe einzuführen.
Bei Kindern und Jugendlichen ist die Ernährung für die gesunde körperliche und geistige Entwicklung besonders wichtig.Eine hochwertige und unentgeltliche Verpflegung unterstützt die Konzentration und den Lernerfolg. Sie trägt zur Verringerung sozial bedingter Bildungsunterschiede bei und fördert eine höhere Wertschätzung unserer Nahrungsmittel. Der Bund soll aus Gründen der öffentlichen Fürsorge die Finanzierung der Verpflegung in öffentlichen Schulen und Kindertagesstätten sicherstellen.
Die Finanzierung von Schulsozialarbeitern im Rahmen des BuT über die KdU durch den Bund führt nicht zu einer flächendeckenden Schulsozialarbeit. Daher fordert DIE LINKE u.a. Schulsozialarbeit im Jugendhilferecht des SGB VIII als Regelleistung im Wege einer Präzisierung und Neuverortung der schulbezogenen Angebote in Form einer eigenständigen Angebotsform vorzunehmen und dazu einen neuen § 13 a zu verankern sowie ein Bundesprogramm zur Finanzierung flächendeckender Angebote aufzusetzen.