„Der Prozess gegen Pussy-Riot ist ein Rückschritt für Menschenrechte und Demokratie in Russland,“ konstatieren die beiden Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses der Fraktion DIE LINKE, Katrin Werner und Annette Groth, anlässlich des Urteilspruchs gegen die drei Sängerinnen der russischen Frauenpunkband.
Mehr„Die drei inhaftierten Sängerinnen der russischen Punkband „Pussy Riot“ müssen sofort freigelassen und der Prozess umgehend eingestellt werden“, erklärt MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, anlässlich des Prozessverlaufes in Moskau. Wegen „Rowdytums“ und angeblicher Gotteslästerung drohen Nadezhda Tolokonnikova, Maria Alekhina und Ekatarina Samutsevich bis zu sieben Jahre Haft. Werner Weiter:
MehrSo der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einer Entscheidung vom 19.06.2012
Der für das öffentliche Dienstrecht zuständige Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute seine Entscheidung vom 19.06.2012 (2 BvR 1397/09) zur Gleichstellung von verpartnerten mit verheirateten Beamten bekannt gegeben.
MehrMdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, kommentiert das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), in welchem die Regelungen zu den Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig erklärt werden: „Höchstrichterlich wurde die Kritik der LINKEN heute bestätigt: Die im AsylbLG festgesetzten Leistungen sind mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum schlicht und ergreifend unvereinbar.“ Werner weiter:
Mehr„Der Verfassungsschutz ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung“, kommentiert MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, den Rücktritt von Sachsens Verfassungsschutz-Chef Boos im Zusammenhang mit Ermittlungspannen bei der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Werner weiter:
Mehr„Die Bundesregierung will die unsoziale Agenda 2010 auf die ganze EU ausweiten“, kommentiert MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die heutigen namentlichen Abstimmungen über den Fiskalpakt und den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Werner weiter:
Mehr„Die Bundesrepublik ist nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Zusatzprotokoll von 1967 verpflichtet, politisch Verfolgten Schutz zu gewähren. Seit der Änderung des Grundgesetzes 1992 durch CDU-CSU-FDP-SPD ist das deutsche Asylrecht nur noch auf Verhinderung der Asylsuche und Abschreckung der Asylsuchenden ausgerichtet“, kommentiert Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni. Werner weiter:
MehrZum Internationalen Jahrestag gegen Kinderarbeit am 12. Juni erklärt MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates:
Mehr„Gefährdete Menschenrechtsverteidiger benötigen konsequente politische Unterstützung durch öffentlichkeitswirksame Solidaritätsarbeit“, kommentiert MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die Aufnahme des Leiters des Caucasus Center of Peace-Making Initiatives, Georgi Vanyan, in das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ des Deutschen Bundestags. Werner weiter:
Mehr„Die Verbote der Blockupy-Proteste und -Veranstaltungen sind skandalös und als massive Eingriffe in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu verurteilen“, kommentiert MdB Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, das großflächige Totalverbot von Demos und Veranstaltungen in Frankfurt am Main während der Blockupy-Aktionstage. Werner weiter:
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