Außer den bekannten Bezügen als Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender erhalte ich die nachstehend angegebenen meldepflichtigen Nebeneinkünfte.
Rechtsanwalt und Publizist
Meldepflichtige Nebeneinnahmen:
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn
Vortrag, Juli 2010, Stufe 1
Sky Promotin GmbH, Hamburg
Vortrag, Oktober 2010, Stufe 2
Rechtsanwalt Berlin,
Mandant 1, Mai 2011, Stufe 1
Rechtsanwalt Berlin,
Mandant 2, September 2011, Stufe 1
Rechtsanwalt Berlin,
Mandant 3, Oktober, Stufe 3
**)
Stufe 1:
über 1.000,00 € bis 3.500,00 €
Stufe 2:
über 3.500,00 € bis 7.000,00 €
Stufe 3:
über 7.000,00 €
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Monatlich mindestens 1.650,00 €