Durch den rot-grünen Atomkonsens wurde den AKW-Betreibern das Recht eingeräumt, Reststrommengen und dadurch ermöglichte längere Laufzeiten von älteren auf neuere Atomkraftwerke zu übertragen. Diese Möglichkeit könnten die Atomkonzerne bei Stilllegung der älteren AKWs nach dem "Atom"-Moratorium nun in Anspruch nehmen - und dadurch die Laufzeiten der neueren AKWs erheblich verlängern. DIE LINKE fordert, die Übertragbarkeit von Reststrommengen aus dem Atomgesetz zu streichen.
Der zivile Katastrophenschutz in der Bundesrepublik Deutschland war bisher nicht auf ein Schadensereignis im Ausmaße des Unfalls im Atomkraftwerk Fukushima ausgerichtet. Die Kleine Anfrage soll dies bestätigen und klären, welche Mittel nötig sind, um den Katastrophenschutz bis zur vollständigen Abschaltung aller Atomkraftwerke in und um Deutschland auf solche Großschadensfälle optimal vorzubereiten.
Zum 25.Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl und angesichts des Atomunfalls in Fukushima/Japan wird die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich den Ausstieg aus der Atomenergienutzung zu starten, den Handel mit Atomtechnologie und finanzielle Unterstützungen für atom-energetische Projekte in anderen Staaten zu verbieten. Darüber hinaus soll die Bundesregierung auf EU- und UN-Ebene auf einen globalen Ausstieg aus der Atomenergie und auf ein generelles Verbot von Atomwaffen hinwirken.
Die Technologie der Abscheidung, des Transports und der unterirdische Speicherung von Kohlendioxid aus Kraftwerken und Industrieanlagen (Carbon Capture and Storage – CCS) birgt unverantwortliche Risiken für Mensch und Umwelt. Aus diesem Grund soll die Bundesrepublik Deutschland von Artikel 4 der EU-CCS-Richtlinie Gebrauch machen: Die Speicherung von CO2 wird für das gesamte Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verboten.
Die Lehre aus der atomaren Katastrophe kann für Deutschland nur heißen: Abschalten aller Atomkraftwerke. Ein Verbot der Nutzung der Atomkraft muss auch im Grundgesetz verankert werden. Zudem muss ein Exportverbot für Atomtechnologien beschlossen werden. Zur Sicherung der Energieversorgung ist ein Sofortprogramm für eine solare Energiewende aufzulegen.
Rund 20.000 Antifaschistinnen und Antifaschisten haben am 19. Februar 2011 in Dresden der Neonazi-Szene eine klare Niederlage bereitet und den geplanten Naziaufmarsch verhindert. Die Dresdner Polizei hingegen ging mit teils brutaler Gewalt gegen die antifaschistische Bewegung vor. Unterstützt von der Bundespolizei, kam es zu unverhältnismäßigen Angriffen mit Wasserwerfern, Pfefferspray und Schlagstöcken. DIE LINKE fordert die lückenlose Aufklärung der Polizeigewalt.
Im Dezember 2010 wurde zum ersten Mal auch westdeutscher Atommüll in das ostdeutsche Zwischenlager Nord bei Lubmin gebracht. Jetzt wurde bekannt, dass der Betreiber des „Endlagers Nord“ in Lubmin – die bundeseigenen Energiewerke Nord GmbH – einen Antrag auf „unbefristete Pufferlagerung“ gestellt hat. Das ist ein erster Schritt Richtung Endlager Lubmin. Der Antrag will über den Bund als Eigentümer Einfluss auf die Entscheidung nehmen und einer "unbefristeten Pufferlagerung" nicht zustimmen.
Die EU-Kommission stellt in einen Mitteilung fest, dass infolge der jüngsten Wirtschaftskrise ein Überschuss ungenutzter CO2-Emissionszertifikate exisitiert, welcher in die nächste Handelsperiode 2013-2020 übertragbar ist und sich dann negativ auf die ökologische Lenkungsfunktion des Emissionshandels auswirken würde. Sie schlägt vor, einen Teil dieser Emissionsrechte stillzulegen. Wir fragen die Bundesregierung nach ihrer Haltung dazu.
In Oberfranken soll ein Eisenbahn-Kreuzungspunkt stillgelegt werden. Diese Stilllegung würde es sehr erschweren, die der Bahnstrecke zwischen Hof und Saalfeld (Höllentalbahn) zu reaktivieren, wofür sich Bürgerinitaaitiven seit Jahren einsetzen. Wir stellen dazu Fragen an die Bundesregierung hinsichtlich Kosten, Nutzen und Weitsicht.
Der Ausbau von Netzspeicherkapazitäten ist Ziel des "Energiekonzepts 2050" der Bundesregierung. Pumpspeicheranlagen können überproduzierten Strom aus Wind und Sonne speichern und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Versorgungssicherheit im Stromnetz. Sie werden seit 2008 durch Nutzungsentgelte für Strom belastet. Dadurch werden Investitionen in diesem Bereich gehemmt.