Von Behörden wird zur Überprüfung der Wirkung von Emissionen aus Unternehmen zur Immissionsbewertung gelegentlich auf das Instrument des Biomonitorings zurückgegriffen. Diese Verfahren sind relativ neu bzw. werden selten eingesetzt, so dass beispielsweise Anwohnern und Anwohnerinnen unklar ist, welchen Aussagewert Messungen mittels Biomonitoring (also über Pflanzen) eigentlich haben bzw. welche Werte mit ihnen gemessen werden können. Entsprechend fragen wir die BReg.
Die Münchner Bürgerinnen und Bürger haben sich mit dem Bürgerentscheid vom 17. Juni 2012 gegen eine dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen ausgesprochen, doch Bund und Freistaat halten unbeirrt am Ausbau fest. Die KA hinterfragt das weitere Vorgehen der Bundesregierung und die generelle Sinnhaftigkeit des geplanten Ausbaus in Bezug auf stagnierende Flugbewegungen. Auch die Verlagerung von Flug- auf den Bahnverkehr und natürlich der Fluglärm sind Thema.
Es besteht ein erhebliches Potenzial zur Verlagerung von Flügen auf die Bahn. Eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Flughafen Frankfurt a.M. ergab, dass selbst dort mehr als 16 Prozent aller Ziele in bis zu 4, und fast 30 Prozent in bis zu 6 Stunden mit der Bahn zu erreichen sind. Wären alle geplanten Schienenprojekte realisiert, wäre sogar 1/4 in 4 und 1/3 in 6 Stunden mit der Bahn erreichbar. Wie hoch ist das Verlagerungspotenzial am Flughafen Hannover?
Am 2. Juli 2012 veröffentlichte die Bundesnetzagentur eine Studie zur Mitnutzung der Bahnstromtrassen für das Stromnetz. Entgegen eines optimistischeren Zwischenberichts (Kieler Nachrichten 20. Juni 2012) wird diese skeptisch beurteilt. Mit dieser Kleinen Anfrage soll diese Diskrepanz geklärt und die Stellung der Regierung bezüglich der Nutzung des Bahnstromnetzes für das allgemeine Stromnetz erfragt werden. Möglicherweise werden die Mitnutzungsmöglichkeiten des Bahnstromnetzes schlechter dargestellt als nötig.
Der Abschlussbericht des EU-Stresstest vom Februar 2012 hat erhebliche Mängel an dem AKW Cattenom, das sich unweit der deutschen Grenze in Frankreich befindet, festgestellt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, über welche Informationen die Bundesregierung in Bezug auf das AKW Cattenom verfügt und welche Vereinbarungen zwischen französischer und deutscher Regierung in Bezug auf das AKW Cattenom bestehen bzw. wie sich die Kooperation zwischen Frankreich und Deutschland gestaltet.
Laut einem Zeitugsbericht hält das Umweltbundesamt die Veröffentlichung einer Studie zurück, die auch wichtige Aussagen zur Netzausbauplanung unter dem Blickwinkel eines dezentralen und damit netzminimierenden Ausbaus regenerativer Erzeugungsanlgen beleuchtet. Die Linkfaraktion fragt nach den Gründen.
Die im Fiskalvertrag vorgeschriebenen haushaltspolitischen Regeln (Schuldenbremsen und-Abbauregeln) führen zu massivem Sozialabbau und schaden der Wirtschaft. Der Vertrag enthält Sanktionsmechanismen, die das Budgetrecht der nationalen Parlamente aushebeln. Die Ratifizierung des Fiskalvertrags durch den Bundestag wird abgelehnt, da dieser die Eurokrise nicht löst und ein Angriff auf die Sozialstaatlichkeit, die Demokratie und den Integrationsprozess ist.
Neben der für viele Menschen unzumutbaren Belastung durch Fluglärm sorgen sich immer mehr Menschen um die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Feinstaub- und Schadstoffemissionen. Auf diesem Gebiet bestehen unzureichende Erkenntnisse. Dies betrifft insbesondere die im Verbrennungsprozess entstehenden Schadstoffe, das im Notfall abgelassene Kerosin und die bei Flugzeugen verwandten Enteisungsmittel. DIE LINKE erkundigt sich diesbezüglich bei der Bundesregierung.
Die Bundesregierung will mit Hilfe einer Hermes Bürgschaft den Bau eines Atomkraftwerkes in einem Erdrutschgebiet in Brasilien ermöglichen. Der Sicherheitsstandard des gesamten Projektes liegt unter dem von Reaktoren, die in Deutschland aufgrund von Sicherheitsmängeln bereits abgeschaltet wurden. DIE LINKE setzt sich dafür ein, den Bau des AKWs zu verhindern.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass in der EU das gemeinsame Klimaschutziel bis 2020 gegenüber 1990 von minus 20 auf minus 30 Prozent angehoben wird. Gleichzeitig wird gefordert die Überschüssigen CO2-Emissionsrechte stilllzulegen, die in dieser Handelsperiode aufgelaufen sind, und die die Wirksamkeit der Emissionshandels untergraben. Dem gleichen Ziel dient die Forderung, CDM-Zertifikate in der EU nicht mehr anzuerkennen.