Der Bankenrettungsfonds bzw. "Restrukturierungsfonds" hält nicht was er verspricht.
Die Zielgröße des Restrukturierungsfonds liegt bei 70 Milliarden Euro. Bei Einzahlungen in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr wäre der Fonds frühestens kurz vor Ende des Jahrhunderts gefüllt. Selbst dann wäre die angesammelte Summe zu gering, um eine systemrelevante Bank aufzufangen. Letzteres räumt sogar die Bundesregierung ein.
Die Lehre aus der Vergangenheit ist, dass man umfallende Großbanken nicht durch ein Insolvenzregime retten kann, ohne dabei erhebliche Kollateralschäden in Kauf zu nehmen. Die logische Konsequenz daraus ist, stattdessen große Banken zu schrumpfen.
MehrVerbraucherinnen und Verbrauchern muss ein fairer Umgang garantiert werden, auf den sie gegenwärtig als Anlegerinnen und Anleger nachweislich nicht vertrauen können. Hierzu gehören lange Fristen, um Falschberatung und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können. Auch sind längere Fristen aus Verbrauchersicht noch am ehesten dazu geeignet, das Dilemma einer angemessen Anlegerberatung zu lösen. Dieses Dilemma besteht einerseits darin, dass für den Kleinanleger zu viele Informationen nicht mehr zu bewältigen sind. Und andererseits verweisen übersichtliche Informationen dann vielleicht doch nicht auf die entscheidenden Risiken.
MehrAus unserer Sicht ist Folgendes zu tun: Erstens ist bei besonders hoch verschuldeten Kommunen zu prüfen, ob man einen Entschuldungsfonds auf Länderebene auflegt, damit diese Kommunen überhaupt wieder eine Chance haben. Zweitens ist eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer vorzunehmen, die auch Selbstständige und Freiberufler einbezieht und die langfristig die Gewerbesteuerumlage abschafft. Drittens spricht sich die Kommission ausdrücklich gegen Hebesatzrechte aus.
Ferner brauchen wir Entlastungen auf der Ausgabenseite.
Die Zeit ist längst reif, sich endlich den Herausforderungen einer verantwortungsvolleren Kreditvergabe zu stellen. Die Kreditvergabe ist ebenso wenig etwas Schlechtes, wie die Überschuldung ein Zeichen von Verschwendung ist. Aber wir kommen nicht umhin, das regulative Umfeld des Kreditmarktes auf den Prüfstand zu stellen. Es muss das Ziel sein, die von den Kreditgebern eingesetzten Techniken wie das Marketing, die Kreditvergabepraxis, die Risikostreuung und den Umgang mit säumigen Schuldnern als Auslöser für Überschuldung zu beseitigen.
MehrDas Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie soll im Wesentlichen zwei Dinge regeln: Erstens soll dem Gesetzestitel entsprechend eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, die dem Deutschen Bundestag faktisch kaum Spielraum bei der Umsetzung lässt. Zweitens sollen Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche abgestellt werden. Allerdings bleiben auch in dieser Hinsicht zu viele Schwächen bestehen.
MehrEs hilft überhaupt nichts, wenn die Kosten und die Verantwortung für die Finanzmisere der Gemeinden einfach hin- und hergeschoben werden, vom Bund auf die Länder und von dort weiter auf die Kommunen. Einerseits müssen die Kommunen stärker am Gesamtsteueraufkommen beteiligt werden. Zum anderen brauchen die Kommunen dringend mehr eigene Einnahmen. Denn sonst werden die kommunale Handlungsfähigkeit, einschließlich wichtiger Zukunftsinvestitionen in Bildung und Infrastruktur kaum zu finanzieren sein. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen und eine gute Gemeindesteuer. An ihrem Ausbau führt kein Weg vorbei.
MehrWas Hochtief droht, hängt wie ein Damokles-Schwert über vielen börsennotierten Unternehmen. Der Zugang zum Kapitalmarkt ist zwar gesichert, wodurch sich die Situation auf den ersten Blick verbessert. Doch zugleich ist die Bedrohung allgegenwärtig. Gemeint ist die Gefahr des Aufkaufs, der feindlichen Übernahme oder gar der Plünderung. Ein wesentliches Problem ist das deutsche Aktien- und Kapitalrecht selbst, das hierfür eine nicht minder schwere Voraussetzung schafft: Es zwingt die börsennotierten Unternehmen, übernahmeoffen zu sein – und dies um jeden Preis.
MehrDie Besetzung der Bundesbankvorstände muss nach fachlicher Eignung und nicht nach Regionalproporz und Parteibuch erfolgen. Doch mit einem neuen Besetzungsverfahren ist es nicht getan. Die Bundesbank muss auf die Ziele des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes verpflichtet werden: Nämlich Beschäftigung zu erhöhen, angemessenes außenwirtschaftliches Gleichgewicht herbeizuführen und für ein angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum sowie für Preisstabilität zu sorgen. Mit einer Verpflichtung auf gesamtwirtschaftliche Ziele wäre der Weg frei für eine Bundesbank, die den Interessen der Bevölkerung verpflichtet ist.
MehrDer Gesetzentwurf steht im Kontext der Umsetzung von europäischem Recht. Ziel ist die Schaffung gleicher Marktzugangskriterien für alle Zahlungsanbieter, einschließlich der sogenannten E-Geld-Institute, die elektronisches Geld ausgeben. Zu verstehen ist darunter jeder elektronisch gespeicherte monetäre Wert, den jemand gegen Zahlung eines Geldbetrages ausstellt, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen. Kritisch bei dem Gesetzentwurf ist, dass über das E-Geld weitere Bereiche von Zahlungsdiensten einem geringeren Regulierungs- und Beaufsichtigungsniveau unterworfen werden als dies bislang der Fall war.
MehrImmer wieder hören wir von Seiten der Bundesregierung, dass es ein sehr schwieriges Vorhaben wird, die Euro-Partner zu überzeugen, die Finanztransaktionsteuer mitzutragen. Deswegen ist es ungeheuer wichtig, dass die Bundesrepublik wirklich mit mehr oder weniger einheitlicher Stimme sprechen kann. Sämtliche Abgeordnete der Linken haben einen Entschließungsantrag unterzeichnet, in dem es heißt: Wir unterstützen die Bundesregierung in diesem Vorhaben. Mehr Einheitlichkeit kann man doch eigentlich nicht bieten.
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