Am 4. März 2010 hat sich die Gemeindefinanzkommission konstiutiert. Die Arbeit der Kommission vollzieht sich im Wesentlichen hinter verschlossenen Türen. Anliegen der Anfrage ist es, Transparenz herzustellen und die interessierte Bürgerschaft über den Stand der Arbeit der Kommission zu informieren.
Laut Zeitungsmeldungen will die CDU/CSU-Fraktion eine alte Forderung der LINKEN übernehmen: Die Union erwägt, schnelle Breitband-Internetanschlüsse in den gesetzlich garantierten Katalog des Universaldienstes aufzunehmen. Wegen eines Halbsatzes in der EU-Universaldienstrichtlinie, der es untersagt, die Unternehmen zur Finanzierung heranzuziehen, müsste für die flächendeckende Breitband-Versorgung der Steuerzahler aufkommen. Wir fragen, ob die Bundesregierung den o.g. Halbsatz streichen will.
Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz die zuvor nur befristet eingeführte Sanierungsklausel dauerhaft umgesetzt. Die Klausel erlaubt die steuerliche Nutzung der angesammelten Verluste eines übernommenen Unternehmens, wenn eine Sanierung dieses Unternehmens erfolgt. Die EU-Kommission hat die Klausel für unvereinbar mit den EU-Beihilferegeln erklärt, wogegen die Bundesregierung nun klagt. Die Fraktion DIE LINKE fragt zu Ursachen und Folgen des Rechtstreits nach.
Die gängige Praxis von Konzernen, Gewinne und Verluste steuerminimierend zu gestalten, wird im deutschen Steuerrecht auch durch großzügige Regelungen zur zeitlichen Verschiebung von Verlusten gefördert. Dadurch häufen sich immer mehr Verluste bei einigen wenigen Unternehmen. Die potenziellen Steuerausfälle übertreffen inzwischen die jährlichen Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung um ein vielfaches und gefährden insbesondere Städte und Gemeinden. Eine Einschränkung ist überfällig.
Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket wurde im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zur Hartz-IV-Novelle heftig debattiert. Auch nach dem Beschluss über die Novelle des SGB II (und anderer Gesetze) bleiben zahlreiche Fragen zur Umsetzung dieses Paketes unbeantwortet. Wir haken nach, wie sich die Bundesregierung die Umsetzung vorstellt.
Die Rückstellungen der AKW-Betreiber für Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung des Atommülls sind steuerlich freigestellt. Dies führte in den letzten Jahrzehnten zu wirtschaftlichen Vorteilen der AKW-Betreiber von über 50 Mrd. Euro. Im Falle einer Insolvenz der Atomkonzerne bestände zudem die Gefahr, dass die Rückstellungen nicht mehr im vollem Umfang zur Verfügung stehen. Die Rückstellungen sollen daher in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden.
Der Weiterbetrieb der sieben ältesten Atomkraftwerke und des Atomkraftwerks Krümmel ist nicht verantwortbar. Die Reaktoren sind unzureichend gegen einen Flugzeugabsturz geschützt, die Anlagentechnik ist veraltet und entspricht nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Diese acht Atomkraftwerke müssen daher sofort stillgelegt werden.
Geschlechtergerechtigkeit darf sich in der aktuellen Debatte nicht nur um die Frauenquote in den Führungspositionen der Wirtschaft drehen, sondern stellt ein fundamentales Defizit in der Politik für die ländlichen Räume dar. LINKE schlägt konkrete Maßnahmen in der Förderpolitik vor, um durch mehr Geschlechtergerechtigkeit der Abwanderung von Frauen in peripheren Regionen entgegenzuwirken.
Durch den rot-grünen Atomkonsens wurde den AKW-Betreibern das Recht eingeräumt, Reststrommengen und dadurch ermöglichte längere Laufzeiten von älteren auf neuere Atomkraftwerke zu übertragen. Diese Möglichkeit könnten die Atomkonzerne bei Stilllegung der älteren AKWs nach dem "Atom"-Moratorium nun in Anspruch nehmen - und dadurch die Laufzeiten der neueren AKWs erheblich verlängern. DIE LINKE fordert, die Übertragbarkeit von Reststrommengen aus dem Atomgesetz zu streichen.
Zum 25.Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl und angesichts des Atomunfalls in Fukushima/Japan wird die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich den Ausstieg aus der Atomenergienutzung zu starten, den Handel mit Atomtechnologie und finanzielle Unterstützungen für atom-energetische Projekte in anderen Staaten zu verbieten. Darüber hinaus soll die Bundesregierung auf EU- und UN-Ebene auf einen globalen Ausstieg aus der Atomenergie und auf ein generelles Verbot von Atomwaffen hinwirken.