Wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Arbeit sind die Ausschüsse, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden. In der 17. Wahlperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse. Die ständigen Ausschüsse unterscheiden sich von anderen Gremien des Bundestages und von Vermittlungsausschuss, Gemeinsamem Ausschuss und Untersuchungsausschüssen. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt. Mitglieder der Fraktion DIE LINKE sind in folgender Besetzung in den Ausschüssen vertreten (Stand: 22. November 2010):